Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2015 auf -0,83 %

01. Januar 2015
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Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 30.12.2014

Der neue Basiszinssatz ab dem 01.01.2015 beträgt -0,83 Prozent. Bis zum 31.12.2014 lag er noch bei -0,73 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,17 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,17 Prozent.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2014 beträgt 0,05 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2014 um 0,10 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2014 hat 0,15 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2015 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,83 % (zuvor -0,73 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 31. Dezember 2014 bekannt gegeben.

Quelle: Deutsche Bundesbank

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