Deutscher Konsumentenbund e.V. kündigt Abmahnungen von Online-Shops wegen Verstößen gegen Verbraucherrechterichtlinie 2014 an

15. Dezember 2014
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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie sind zum 13. Juni 2014 einige wichtige Neuerungen in Kraft getreten, die vor allem den Fernabsatz betreffen. Die Verbraucherrechterichtlinie gewährt keine Umsetzungsfrist, sodass bei Verwendung veralteter Rechtstexte seit dem 13. Juni 2014 Abmahngefahr besteht.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie sind zum 13. Juni 2014 einige wichtige Neuerungen in Kraft getreten, die vor allem den Fernabsatz betreffen. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere in Bezug auf das Widerrufsrecht und die Informationspflichten der Händler.

Eine Anpassung der Rechtstexte von Online-Shops, wie AGB, Kundeninformationen und Widerrufsbelehrungen, ist also zwingend notwendig. Da die Verbraucherrechterichtlinie keine Umsetzungsfrist gewährt, besteht bei Verwendung veralteter Rechtstexte seit dem 13. Juni 2014 Abmahngefahr. Eine Abmahnung kann sowohl von Mitbewerbern als auch von Verbraucherverbänden ausgesprochen werden, die die Einhaltung der neuen Gesetzgebung kontrollieren.

Laut einer aktuellen Meldung der IHK Braunschweig hat der deutsche Konsumentenbund e.V. nun angekündigt, dass auch er ab dem 13. September 2014 Verstöße gegen die neuen Vorschriften verfolgen und Abmahnungen aussprechen und mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zu rechnen sein wird. Die drohende Abmahnwelle ist durchaus ernst zu nehmen, denn die neuen Vorgaben werden vielerorts nicht eingehalten. Nach wie vor sind in Online-Shops entweder völlig veraltete Rechtstexte im Einsatz oder es gibt noch Defizite bei der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.

Falls Sie bislang noch keine neuen Rechtstexte für Ihren Online-Shop besitzen, sollten Sie spätestens jetzt handeln. Wir stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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