Air Up: Fälschlicherweise Verwendung recycelter Materialien?

12. April 2022
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
670 mal gelesen
0 Shares
Wasser aus einer Flasche wird in ein Glas gefüllt

Das deutsche Start-Up „Air Up“ gewinnt immer mehr an Bekanntheit und ist vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt. Es wirbt mit geschmackvollem Duftwasser. Es soll gesund und vor allem nachhaltig sein. Doch nun wurde diese Nachhaltigkeit in Frage gestellt. Frau Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller erklärt, was dies für rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Das deutsche Start-Up Air-Up ist vor allem bei jungen Leuten im Trend. Leckere Getränke zu sich nehmen aber bitte möglichst wenig Kalorien und dabei auch noch gesund. Das soll mit Air-Up möglich sein. Das Unternehmen verkauft spezielle Flaschen, in welche man Duftringe einsetzen kann, die nach Verschiedenem riechen, z.B. Pfirsich. Wenn man nun also Wasser aus dieser Flasche trinkt, gaukelt das Gehirn einem vor, das Wasser schmecke nach – beispielsweise – Pfirsich.

SPIEGEL Online forscht nach: Hält Air Up ihr Nachhaltigkeitsversprechen?

Doch nicht nur die Idee hinter Air Up ist verlockend für ihre Zielgruppe, sondern auch auf Nachhaltigkeit wird laut dem Start-Up besonderen Wert gelegt. SPIEGEL Online hat deshalb nachrecherchiert, um der Frage nachzugehen, ob Air Up seine Nachhaltigkeitsversprechen einhält.
Zunächst habe laut Angaben der Reporter Air Up auf seiner Website damit geworben 100 prozentig recycelte Materialien für die Herstellung der Duftpods zu verwenden. SPIEGEL und Flip habe bei den Gründern nachgefragt um welche recycelten Materialien es sich denn handele, jedoch sollen sie darauf zunächst keine Antwort erhalten haben. Nach erneuter Nachfrage soll Air Up erläutert haben, dass die verwendeten Materialien lediglich recycelbar und nicht bereits recycelt seien. Mittlerweile habe nach Aussagen von SPIEGEL Online Air Up die Angaben auf ihrer Website dahingehend geändert, dass sie recycelbare Materialien verwenden würden.

Mögliche rechtliche Konsequenzen

Sollten die Reporter mit ihren Nachforschungen richtig liegen und das Start-Up Air Up habe mit recycelten Materialien geworben, obwohl sie tatsächlich lediglich recycelbare Materialien verwenden würden: Welche rechtlichen Konsequenzen könnte eine derartige Werbung nach sich ziehen? Um diese Frage zu beantworten, hat sich SPIEGEL Online an Rechtsanwältin Kerstin Piller gewendet. Frau Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller hat, für den Fall, Air Up habe tatsächlich trotz recycelbarer Materialien mit recycelten Materialien geworben, erklärt, dass dies ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellen würde. Denn zu behaupten man benutze recycelte Materialien, obwohl dem nicht so ist, sei „irreführend“, so Frau Piller. Weiterhin erklärt Frau Piller gegenüber SPIEGEL Online, dass eine irreführende Bewerbung einer Verpackung „marktrelevant“ sei. Mitbewerber sowie Verbraucherschützer und Wettbewerbsverbände könnten deshalb gegen das irreführend werbende Unternehmen vorgehen, indem sie es beispielsweise auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a