Airfy – Rechtssicheres, offenes WLAN für Privatpersonen?

31. März 2015
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Mann in Hemd und Krawatte drückt mit dem Finger auf ein W-Lan-Symbold, das mit vielen Menschen-Symbolen verbunden ist

Grundsätzlich bringt die Störerhaftung für Privatleute, die ihre Funknetze für Gäste öffnen, hohe Risiken mit sich. Das Start-up Unternehmen Airfy will nun sein System für offene WLANs ohne Haftungsrisiko auf Privatleute ausdehnen. Damit stößt Airfy in eine Lücke, denn der neue Gesetzesentwurf der großen Koalition zur Verringerung des Haftungsrisikos für Betreiber offener WLANs entlastet nur Gewerbetreibende.

Private Hotspot-Anbieter müssen dagegen ihre WLAN-Gäste namentlich kennen, um sich von der Störerhaftung zu befreien. Vor diesem Hintergrund will Airfy ein neues, ähnliches Modell für Privatleute anbieten. Geplant ist ein spezieller Router mit Gastnetz-Funktion, der fremde Surfer ausschließlich über die Server von Airfy leitet.

Da Airfy selbst als Telekommunikationsanbieter registriert ist, unterfällt es nicht der Störerhaftung. Die Nutzer, die ein airfy Netz nutzen, können sich mittels VPN-Tunnel mit dem Netz von airfy verbinden und sind dadurch ebenfalls geschützt. Die laufenden Kosten dafür soll der Provider übernehmen, sodass der Dienst für den Endkunden sogar kostenlos wäre.

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