Anhebung der Höchststrafe von Hackerangriffen auf bis zu zwei Jahre

27. März 2015
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Rechtsanwalt mit Schönfelder in der Hand

Aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht wird die Höschststrafe von Hackerangriffen auf bis zu zwei Jahre angehoben.

Die Höchststrafe für einen Hackerangriff soll von einem Jahr nun auf bis zu zwei Jahre steigen. Der Grund hierfür ist, dass das europäische Parlament im Juli 2013 einheitliche Strafen für kriminelle Hacker beschlossen hatte. Nun ist die Bundesregierung dabei, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Diese Erhöhung des Strafmaßes des § 202 c StGB stieß bei der Piratenpartei auf heftige Kritik. Diese ist der Meinung, dass der Hackerparagraph komplett abgeschafft werden sollte und fordert, dass Computerprogramme zugänglich gemacht werden müssen.

Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert ebenfalls diese Entwicklung und bezeichnet den in der Kritik stehenden Paragraphen als nutzlos und verfassungswidrig. Weiterhin bleibe der Abschreckungseffekt aus, was an den dennoch zahlreichen Hackerangriffen deutlich werde.

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