Amazon geht in den USA gegen gekaufte Produktbewertungen vor
Nachdem der Online-Einzelhändler vor einigen Monaten bereits Klage gegen Webseiten eingereicht hatte, auf denen Dienste für bezahlte Bewertungen zu Waren bei Amazon angeboten wurden, erfolgte dieses Vorgehen nun auch gegen gut 1000 Nutzer einer Vermittlungsplattform in den USA.
Auch wenn der Online-Einzelhändler davon ausgeht, dass nur sehr wenige der Produktbewertungen überhaupt gefälscht sind, so könnte diese Anzahl bereits ausreichend sein, seinen Ruf zu schädigen. Amazon möchte mit seinem Vorgehen mitunter erreichen, dass Webseiten mit derartigen Dienst-Angeboten verboten werden, um insbesondere auch das Vertrauen seiner Kunden in den Online-Händler zu stärken.
Hier in Deutschland wäre ein Vorgehen gegen Fake-Bewertungen ebenfalls durchaus denkbar. Nicht nur, dass es sich dabei in der Regel um sog. Schleichwerbung handelt, die für sich genommen schon unzulässig ist. Auch weitere Tatbestände, die gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen, sind insbesondere dann erfüllt, wenn keine Kennzeichnung erfolgt, dass die Bewertung oder die Werbung gekauft ist.