Amazon geht in den USA gegen gekaufte Produktbewertungen vor

21. Oktober 2015
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Person mit Kreide in der Hand schreibt eine Sterne-Bewertung auf eine grüne Tafel.

Positive Bewertungen sind oftmals ausschlaggebend für den Kauf eines bestimmten Produkts. Dies kann man sich auch dadurch zu Nutze machen, dass man seine eigenen Produkte im Vergleich zu Konkurrenzprodukten besonders hervorhebt oder besser hervorheben lässt: Fake-Bewertungen machen es möglich und werden im Internet zahlreich angeboten. Amazon fürchtet aufgrund der potentiell verfälschten Bewertungen allerdings um das Vertrauen seiner Kunden und geht in den USA nach einem Vorstoß im Frühjahr dieses Jahres erneut gegen Anbieter solcher Dienste vor.

Nachdem der Online-Einzelhändler vor einigen Monaten bereits Klage gegen Webseiten eingereicht hatte, auf denen Dienste für bezahlte Bewertungen zu Waren bei Amazon angeboten wurden, erfolgte dieses Vorgehen nun auch gegen gut 1000 Nutzer einer Vermittlungsplattform in den USA.

Auch wenn der Online-Einzelhändler davon ausgeht, dass nur sehr wenige der Produktbewertungen überhaupt gefälscht sind, so könnte diese Anzahl bereits ausreichend sein, seinen Ruf zu schädigen. Amazon möchte mit seinem Vorgehen mitunter erreichen, dass Webseiten mit derartigen Dienst-Angeboten verboten werden, um insbesondere auch das Vertrauen seiner Kunden in den Online-Händler zu stärken.

Hier in Deutschland wäre ein Vorgehen gegen Fake-Bewertungen ebenfalls durchaus denkbar. Nicht nur, dass es sich dabei in der Regel um sog. Schleichwerbung handelt, die für sich genommen schon unzulässig ist. Auch weitere Tatbestände, die gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen, sind insbesondere dann erfüllt, wenn keine Kennzeichnung erfolgt, dass die Bewertung oder die Werbung gekauft ist.

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