LG Düsseldorf: Streit um Einhorn-Kondome – 1 Kondom für 3 Orgasmen?
Die Gründer von Einhorn betonen, dass der Slogan – genau wie der Hinweis auf eventuell enthaltene Spuren von Feenstaub – mit einem Augenzwinkern zu verstehen sei. Die Anzahl von 21 Orgasmen würde sich auf die Höhepunkte aller Beteiligten beziehen. Der Mann solle mit dem Kondom natürlich nur einmal kommen, für die Frau müsse das aber ja nicht gelten.
Nun ist der Streit zwischen den Kondom-Herstellern vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Düsseldorf gelandet (Az.: 14c O 124/15). Die drei Richterinnen der Kammer waren von der Rechnung des Herstellers Einhorn jedoch nicht ganz überzeugt. Das Gericht kam zu der Auffassung, die Aussage sei „zur Täuschung geeignet“ und könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Die Entscheidung soll am 26. November verkündet werden.