LG Düsseldorf: Streit um Einhorn-Kondome – 1 Kondom für 3 Orgasmen?

28. Oktober 2015
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Viele bunte und verpackte Kondome

Das Berliner Unternehmen Einhorn, das sich auf die Herstellung fairer, nachhaltiger und veganer Kondome spezialisiert hat, warb bis vor kurzem auf seinen Verpackungen mit der verheißungsvollen Angabe „7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“. Die Konkurrenz, der Kondom-Hersteller Fair Squared, konnte über diese Werbeaussage allerdings nicht wirklich lachen und erwirkte vergangenen Sommer eine einstweilige Verfügung gegen Einhorn. Die Aussage sei irreführend und sogar gefährlich, da es sich um Medizinprodukte handle. Einhorn legte daraufhin Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, woraufhin es nun zur Hauptverhandlung kam.

Die Gründer von Einhorn betonen, dass der Slogan – genau wie der Hinweis auf eventuell enthaltene Spuren von Feenstaub – mit einem Augenzwinkern zu verstehen sei. Die Anzahl von 21 Orgasmen würde sich auf die Höhepunkte aller Beteiligten beziehen. Der Mann solle mit dem Kondom natürlich nur einmal kommen, für die Frau müsse das aber ja nicht gelten.

Nun ist der Streit zwischen den Kondom-Herstellern vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Düsseldorf gelandet (Az.: 14c O 124/15). Die drei Richterinnen der Kammer waren von der Rechnung des Herstellers Einhorn jedoch nicht ganz überzeugt. Das Gericht kam zu der Auffassung, die Aussage sei „zur Täuschung geeignet“ und könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Die Entscheidung soll am 26. November verkündet werden.

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