„App Tracking Transparency“ – Missbrauchsbeschwerde gegen Apple’s neue App
„App Tracking Transparency“
Personalisierte Online-Werbung hat sich in den letzten Jahren zu einer populären und gewinnbringenden Marketingstrategie entwickelt. Dies rührt insbesondere daher, dass die Werbung auf den jeweiligen Nutzer abgestimmt ist und so seinen Interessen entspricht.
Apples neu entwickelte App „App Tracking Transparency“ (ATT) gefährdet nun diese bis dato erfolgreiche Marketingstrategie.
Diese App ermöglicht es den Benutzern, mithilfe eines Schalters zu wählen, ob ihr Online-Verhalten für Werbezwecke von anderen Apps verfolgt werden darf, oder ob sie dies unterbinden möchten. Umgesetzt wird dies dadurch, dass die spezielle Kennnummer der Geräte, die sogenannte IDFA, künftig nur noch von den App-Anbietern abgerufen werden darf, wenn eine entsprechende Erlaubnis der Kennnummerinhaber vorliegt. Mittels des Schalters der Tracking-App können die Nutzer allen Anbietern diese Erlaubnis versagen. Nach Angaben der Analyse-Firma App Annie ist zu erwarten, dass 90% der Apple-Nutzer diese App nutzen und damit das Tracking unterbinden werden. Zur Folge hat dies, dass faktisch alle Wettbewerber nicht mehr die Möglichkeit haben, die Daten zu verarbeiten und für ihre Werbezwecke zu nutzen, mit der Ausnahme von Apple: Dem Unternehmen soll es weiterhin möglich sein, die Nutzerdaten zu sammeln und zu verwenden.
Kritik aus der Werbe- und Medienbranche
Doch die neue Apple-App wird insbesondere in der Werbe- und Medienbranche heftig kritisiert. Mark Zuckerberg, der Gründer von Facebook, sieht in der App eine Gefahr besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Die personalisierten Werbeanzeigen stellen für diese eine enorme Einnahmequelle dar, auf die sie insbesondere zu Pandemiezeiten angewiesen sind.
Weiterhin wird kritisch begutachtet, dass Apple durch die Maßnahmen viele Wettbewerber ausschließt und damit seine Marktmacht missbraucht.
Darüber hinaus sei der Informationsgehalt der App nicht hinreichend ausgestaltet, sodass die App-Entwickler nicht die Möglichkeit haben, die Nutzer über die Datenverarbeitung umfänglich aufzuklären. Deshalb sei zu erwarten, dass der Großteil der Nutzer den App-Entwicklern die Zustimmung zur Datenverarbeitung versagen wird. Haben sie sich einmal dazu entschieden, die Datennutzung nicht zu genehmigen, so können sie diese – zum Nachteil der App-Entwickler – nur schwer im Nachhinein noch erteilen.
Vorteile bringt diese App lediglich für Apple. Da sich das Unternehmen weiterhin das Recht vorbehält, die Nutzerdaten zu verarbeiten, hat es seine Werbeleistungen, die auf den Daten basieren, erweitert und so z.B. weitere Werbeflächen geschaffen.
Missbrauchsbeschwerde gegen Apple
Eine Vielzahl an Vertretern aus der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft sehen in dem Vorgehen Apples einen Kartellrechtsverstoß und haben deshalb eine Missbrauchsbeschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Zu den acht Beschwerdeführern zählen Verbände wie der Markenverband e.V., oder der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V., unter deren Mitglieder sich u.a. führende Medienanbieter, Agenturen und Online-Vermarkter finden.
Reaktion von Apple
Apple tritt der Kritik jedoch entgegen und stellte klar, dass ATT weltweit für alle Entwickler und damit auch für Apple selbst gelte. Darüber hinaus könne der Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht angesehen werden, weshalb es in der Entscheidung des Nutzers liege, Daten zu teilen oder nicht, so die Begründung von Apple-Manager für Datenschutz Erik Neuenschwander.
Es bleibt nun abzuwarten, wie das Bundeskartellamt über die Missbrauchsbeschwerde entscheiden wird.