Neue Nutzungsbedingungen bei WhatsApp: Datenschützer verhindern Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook

14. Mai 2021
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Vorhängeschloss Daten

Das Verhältnis zwischen WhatsApp und Facebook steht schon länger in der Kritik. Nun sorgen die neuen Nutzungsbedingungen für den Messengerdienst für Unmut bei den Nutzern: Die neuen Regeln sollen unter anderem einen stärkeren Datenaustausch mit der Konzernmutter Facebook ermöglichen. Deshalb hat der Hamburger Datenschützer Prof. Dr. Johannes Caspar eine Anordnung erlassen, in der Facebook untersagt wird, Daten von WhatsApp für eigene Zwecke zu nutzen.

WhatsApp plant die Einführung von neuen Nutzungs- und Privatsphärebedingungen, die die Befugnisse zur Datenverarbeitung formal erneuern und künftig auch inhaltlich erweitern sollen. Die Befugnisse betreffen unter anderem die Auswertung von Standortinformationen und die Weitergabe von Kommunikationsdaten der Nutzer von Unternehmen auf WhatsApp an Drittunternehmen, wobei ausdrücklich auf eine Weitergabe von Daten an Facebook hingewiesen wird.

Außerdem umfassen die neuen Regelungen den zusätzlichen Zweck der Sicherstellung der Integrität der Dienste sowie die unternehmensübergreifende Verifizierung des Accounts, um den Dienst auf „angemessene Weise“ zu nutzen. Ferner wird die Nutzung der Daten zur Verbindung mit Produkten von Facebook-Unternehmen eröffnet. Der Messenger bringt künftig ein berechtigtes Interesse für die Datenverarbeitung und den Austausch der Daten auch gegenüber minderjährigen Nutzern vor. Zudem entfällt der bislang erfolgte Hinweis, dass WhatsApp-Nachrichten nicht für andere sichtbar auf Facebook geteilt werden

Anordnung gegen Facebook Ireland Ltd. erlassen

Gegen diese geplanten Neuerungen hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, eine Anordnung gegen Facebook erlassen. Die Anordnung verbietet der Facebook Ireland Ltd., personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt. Nach Ansicht des Hamburger Datenschützers fehlt Facebook eine rechtliche Grundlage für den Erlass der neuen Nutzungs- und Privatsphärebedingungen, selbst wenn die Nutzer den Regelungen zustimmen.

Konkret kritisieren Datenschützer, dass sich die Bestimmungen zur Datenweitergabe verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung finden. Außerdem seien die Regelungen unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten. Darüber hinaus schätzt Caspar die Bedingungen als inhaltlich missverständlich ein und kritisiert, dass diese erhebliche Widersprüche aufweisen. Beispielsweise lasse sich auch nach genauerer Analyse nicht erkennen, welche Konsequenzen die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen für den Nutzer hat.

Verbot der Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten

Eine Untersuchung der Hamburger Datenschützer habe ergeben, dass die enge Verbindung zwischen WhatsApp und Facebook durch die Einführung neuer Nutzungs- und Privatsphärebedingungen ausgebaut werden soll. Die Anordnung soll vor allem verhindern, dass Facebook über WhatsApp gewonnene Daten zum Beispiel für sein Anzeigengeschäft nutzen kann. Unter anderen mit Blick auf die Bundestagswahl in Deutschland im September 2021 befürchtet Caspar, dass Werbekunden eine Beeinflussung der Meinungsbildung durch gezielte Werbung beabsichtigen könnten.

Grundsätzlich moniert Caspar, dass die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen nicht aus freien Stücken erfolgt, weil WhatsApp die Einwilligung in die neuen Bestimmungen als Bedingung für die Weiternutzung der Funktionen des Dienstes einfordert. Dies sei insbesondere mit Blick auf die minderjährigen Nutzer des Dienstes sowie die fehlende Transparenz von WhatsApp problematisch. Ursprünglich war die Einführung der neuen Nutzungs- und Privatsphärebedingungen für den 15. Mai 2021 geplant. Diese verschiebt sich infolge der anhaltenden Kritik, weshalb WhatsApp auch ohne eine Zustimmung zu den Bedingungen weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Anordnung im Dringlichkeitsverfahren der DSGVO

Die Anordnung aus Hamburg erfolgt im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gilt ab sofort für einen Zeitraum von drei Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums will Caspar über den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeiführen und somit verhindern, dass Facebook in Zukunft personenbezogene Daten von WhatsApp verarbeitet.

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