Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens: Niederlage fürs „Zensurheberrecht“

21. Mai 2021
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Ein Richterhammer und ein Schild Urheberrecht liegen auf einer Tastatur

Das OLG Köln hat nun in dem Streit zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung und der Plattform FragDenStaat entschieden - zugunsten der Plattform. Das Portal hat 2019 eine Stellungnahme des Bundesinstituts über das Pflanzengift Glyphosat ohne Zustimmung online gestellt. Das Bundesinstitut war mit der Veröffentlichung nicht einverstanden und zog vor Gericht. Der Entscheidung des LG Köln stimmte das OLG nun zu und erklärte die Veröffentlichung für rechtmäßig.

Niederlage für das Bundesinstitut

Eine erneute Niederlage für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gegen die Plattform FragDenStaat – das OLG Köln hat zugunsten der Plattform entschieden. Der Grund für den Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien ist die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens.

Veröffentlichung ohne Zustimmung

Das Portal FragDenStaat forderte 2019 ein Gutachten über das Unkrautgift Glyphosat von dem Institut ein. Konkret ging es in dieser Stellungnahme um etwaige gesundheitliche Gefahren, die durch das Glyphosat möglicherweise ausgelöst werden können. FragDenStaat veröffentlichte dieses Schreiben im Internet ohne eine Zustimmung des Bundesinstituts. Das Gutachten wurde von über 45.000 Personen aufgerufen.

Dieses wehrte sich dagegen und mahnte den Verein Open Knowledge Foundation, der die Plattform betreibt, ab. Dabei forderte es eine Strafe von 250.000 Euro, sollte der Bericht nicht von der Seite gelöscht werden. Dem kam FragDenStaat auch nach, jedoch legte das Portal daraufhin Widerspruch ein.

Erfolg für FragDenStaat – Niederlage fürs „Zensurheberrecht“

Nachdem bereits das LG Köln die Veröffentlichung für rechtmäßig erklärte und damit dem Portal zustimmte, kam nun das OLG Köln zu demselben Ergebnis. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit der Zitat- und der Berichterstattungsfreiheit, aufgrund derer die Veröffentlichung gerechtfertigt sei. Zum Leidtragen des Bundesinstituts wurde eine Revision nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob das Institut deshalb Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird.

Kritiker haben diesem Vorgehen, in dem Behörden oder andere öffentliche Stellen versuchen, die Veröffentlichung von Berichten oder anderen Dokumenten unter Berufung auf das Urheberrecht zu verhindern,  den Begriff des „Zensurheberrecht“ gegeben.

 

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