Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke: PUMA vs. PUDEL

03. März 2015
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schwarzer Puma im Sprung

Der Sportartikelhersteller „Puma“ geht in verschiedenen Verfahren gegen die für Bekleidungsstücke eingetragene Marke „Pudel” vor, weil sie im Kennzeichen der Beklagten eine Ausnutzung ihrer Bekanntheit, Wertschätzung und Unterscheidungskraft sieht und daher die Einwilligung in die Löschung der Marke „Pudel“ fordert.

Die Wort-/Bildmarke „Puma“ besteht aus dem Schriftzug „PUMA“ und dem Umriss einer springenden Raubkatze, während die Wort-/Bildmarke „PUDEL“ den Schriftzug „PUDEL“ und den Umriss eines springenden Pudels zeigt. Unter Berücksichtigung der beträchtlichen Kennzeichnungskraft der Marke „PUMA“ haben die Vorinstanzen in der Pudel-Marke eine unlautere Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung der Marke angenommen. Aufgrund der ähnlichen Strukturmerkmale beider Kennzeichen nutze die Beklagte den guten Ruf der Klägerin für eigene kommerzielle Zwecke aus.

Nach der zulässigen Revision wird nun der Bundesgerichtshof am 2. April 2015 über die Zulässigkeit der Markenparodie „PUDEL“ entscheiden.

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