Telekommunikationsanbieter wegen Verstößen bei Anbieterwechsel von Bundesnetzagentur mit Bußgeld belegt

04. März 2015
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Rechteckiges Zeichen mit rotem Rahmen und der Aufschrift "Anbieter Wechseln".

Weil Verbraucher bei Anbieterwechseln längeren Versorgungsunterbrechungen ausgesetzt waren, hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro gegen einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter verhängt. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze in solchen Fällen liegt bei jeweils 100.000 Euro.

Dass sich der betroffene Telekommunikationsanbieter aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels beteilige, konnte jedoch zugunsten des betroffenen Unternehmens berücksichtigt werden, obwohl der Anbieter wiederholt gegen seine Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen habe.

Zu Versorgungsunterbrechungen kam es allein im Jahr 2014 in rund 5.000 Fällen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann sagte dazu: „Verbraucher seien längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt gewesen.“ Eine Unterbrechung beim Anbieterwechseln darf nicht länger als einen Kalendertag dauern. Dabei werden vom Gesetzgeber sowohl der alte wie auch der neue Anbieter in die Pflicht genommen, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen.

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