Beschwerde vor dem Bundeskartellamt gegen Temu

16. April 2025
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
122 mal gelesen
0 Shares
Online-Shopping mit Tablet

Aufgrund möglicher Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht liegt dem Bundeskartellamt eine Beschwerde des HDA gegen Temu vor. Temu soll hier vor allem in die Preissetzungsfreiheit eingreifen. Zusätzlich soll Temu den 30-Tage-Bestpreis falsch angeben und mit falschen Countdowns bei Rabattaktionen werben.

Dem Bundeskartellamt liegt eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE) gegen den Online-Marktplatz Temu vor. Grund dafür sind mutmaßliche Verstöße gegen die Preissetzungsfreiheit, da Temu seinen Händlern vorschreibt, für Produkte nicht mehr als 85 % des Kaufpreises ähnlicher Produkte zu verlangen. Zudem wird Temu vorgeworfen, so direkt in die Preisgestaltung einzugreifen und final über diese zu entscheiden. Auch weitere Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht sollen vorliegen, da Temu es versäume den verpflichteten 30-Tage-Bestpreis anzugeben. Des Weiteren soll die Plattform falsche Countdowns bei Rabattaktionen nutzen, um bei potenziellen Kunden den Entscheidungsprozess für einen Kauf abzukürzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a