„Böhmermann-Gedicht“ auf Demonstration nicht erlaubt

19. April 2016
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Steintafel an einer Hauswand auf der "Grundrechte" steht, darunter ein Pfeil nach rechts

Das umstrittene Gedicht „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann hat auf einer Demonstration vor der türkischen Botschaft nichts verloren, so das Berliner Verwaltungsgericht. Begründet wurde das Verbot vom Gericht dadurch, dass das öffentliche Zeigen und Rezitieren des Gedichts geeignet sei, den Verdacht einer Straftat zu begründen. Geplant war laut Veranstalter, dass die Teilnehmer dieser sogenannten „Ziegendemo gegen Beleidigung“ mit Ziegenmasken, Kopftüchern und Schrifttafeln mit Ausschnitten des Gedichts, vor der türkischen Botschaft in Berlin demonstrieren.

Isolierte, aus dem Zusammenhang gerissene Zitate des Gedichts würden die Vorrausetzungen einer beleidigenden Schmähkritik erfüllen, so das VG Berlin. Das Gericht betont zugleich aber ausdrücklich, dass immer noch offenbleibt, ob die von Böhmermann getätigten Aussagen einen Straftatbestand erfüllen, oder ob diese aufgrund des Kontextes von der Meinungsfreiheit noch umfasst sind.

In der Sache selbst hat die Bundesregierung mittlerweile die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Damit kann die Staatsanwaltschaft gegen Böhmermann nun auch wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes gemäß § 103 StGB ermitteln. Der türkische Präsident Erdogan hat zudem bereits Anzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB gestellt. Eine kurze Übersicht zu dem Fall finden sie hier.

Der Satiriker selbst sagte aufgrund des Trubels um seine Person bereits seinen Auftritt bei der Verleihung der Grimmepreise ab. Böhmermann gab zudem bekannt eine „kleine Fernsehpause“ bis Mitte Mai einlegen zu wollen. Das ZDF stehe nach wie vor voll hinter Jan Böhmermann. „Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen“ betonte Thomas Bellut, Intendant des ZDF.

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