Bübchen und Nivea streiten um Produktdesign

14. Dezember 2021
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Blaues Buch mit dem Titel Wettbewerbsrecht und Paragraphenzeichen.

Die Bübchen Skincare GmbH wirft dem Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf eine unlautere Nachahmung und damit einen Verstoß gegen das UWG vor, indem es das typische Bübchen-Produktdesign kopiert haben soll. Nach einer Klageabweisung durch das LG Düsseldorf geht das Unternehmen nun in Berufung.

Das Landgericht Düsseldorf hatte jüngst über einen Streit zwischen dem Skincare-Konzern Bübchen und dem Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf entschieden.

Bübchen hatte dabei gegen den Konkurrenten geklagt und ihm vorgeworfen, das typische Bübchen-Produktdesign kopiert zu haben. Nivea vertreibt nämlich Produkte aus einer Baypflege-Serie mit einer hellblauen Verpackung und darauf einem dunkelblauen Firmenlogo. Außerdem fand sich auf der Verpackung ein Comic-Element sowie der Slogan „für zarte Babyhaut“. Ähnlich wie beim typischen Bübchen-Design.

Bübchen warf Beiersdorf daher unlautere Nachahmung gemäß § 4 Nr. 3 UWG vor, da Beiersdorf sich mit den von Bübchen „langjährig erarbeiteten Assoziationen für Vertrauen und Tradition“ schmücke.

Das LG Düsseldorf hatte die Klage abgewiesen. Die hellblaue Verpackungsfarbe wäre bei Babyprodukten heute weit verbreitet, ebenso wie kindgerechte Bilder. Bei der Formulierung „für zarte Babyhaut“ handele es sich auch nur um eine Beschreibung, die Bübchen nicht für sich beanspruchen könne, denn Babyhaut sei nun einmal zart.

Bübchen hat gegen dieses Urteil nun Berufung eingelegt und hält an dem Vorwurf der unlauteren Nachahmung fest. Auch deswegen, weil das Gericht ja grundsätzlich anerkannt hat, dass die Produkte in der Tat sehr ähnlich sind.

Der Geschäftsführer Kemper wunderte sich vor allem darüber, dass Beiersdorf kein eigenes Interesse an einer Abgrenzung zu den Bübchen-Produkten zu haben schien.

Produktdesign und Alleinstellungsmerkmale werden für Unternehmen nämlich immer wichtiger, innerhalb des letzten Jahres wurde zum Beispiel schon Rittersport für seine quadratische Schokoladenverpackung und dem Lindt-Osterhasen für seine goldene Farbe Markenschutz zugesprochen.

Wie der Fall Bübchen ausgeht, ist also noch offen.

 

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