Bundeskabinett stärkt Datenschutz

25. März 2009
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Mitteilung des Bundeskabinetts vom 10.12.2008

Durch die Neuregelung des BDSG soll mehr Einfluss auf die Verwendung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Insbesondere soll auch der illegale Datenhandel erschwert werden. Daneben sieht der Gesetzesentwurf ein Siegel für die Unternehmen vor, die freiwillig mehr Transparenz erlauben.

Bundesregierung

Mitteilung des Bundeskabinetts

10.12.2008

Bürgerinnen und Bürger sollen künftig mehr Einfluss auf die Verwendung ihrer persönlichen Daten wie Adresse oder Telefonnummer bekommen. Zudem soll ein freiwilliges Gütesiegel Unternehmen zu einem sorgfältigem Umgang mit Daten bewegen.

Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf Fälle von unberechtigtem Datenhandel, die in jüngerer Vergangenheit bekannt geworden sind.

Datennutzung nur noch in engen Grenzen

Ein Ziel des Gesetzes ist die Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs. Dabei handelt es sich um eine Erlaubnis, personenbezogene Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und zu verarbeiten – und zwar ohne Einwilligung der Betroffenen.

Künftig soll dies nur in eng begrenzten Fällen erlaubt sein. Dazu gehören zum Beispiel Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten oder die Spendenwerbung gemeinnütziger Organisationen.

Siegel für mehr Transparenz

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist das sogenannte Datenschutzaudit-Verfahren.  In diesem freiwilligen Verfahren werden Unternehmen geprüft und bewertet. Erfolgreiche Kandidaten können ein sogenanntes Datenschutz-Siegel erwerben, das auch in der Unternehmenswerbung eingesetzt werden kann.

Illegaler Datenhandel wird erschwert

Das Gesetz enthält weitere wichtige Inhalte für den Datenschutz. Illegaler Datenhandel soll sich nicht lohnen, unrechtmäßige Gewinne sollen darum  abgeschöpft werden. Zudem werden Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert. Bei Datenschutzpannen soll eine Informationspflicht eingeführt werden.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die Ergebnisse des sogenannten „Datenschutzgipfels“ bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble um. Bei dem Treffen im September 2008 wurden konkrete Ziele für die Verbesserung des Datenschutzes festgelegt.

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