Bundeskartellamt geht gegen Amazons Preiskontrollmechanismen vor
Amazon macht seit Jahren einen substanziellen Anteil des deutschen Onlinehandels aus, wie rund 60 Prozent des Gesamtumsatzes im Onlinehandel belegen. Dabei ist neben dem eigenen Vertrieb „Amazon Retail“ auch der Onlinemarktplatz „amazon.de Marketplace“ Teil des Unternehmens. Auf diesem können Dritte ihre Produkte direkt verkaufen, wobei sie den Regeln von Amazon folgen müssen.
Genau bei diesen Regeln vermutet das Bundeskartellamt nun Wettbewerbsverstöße. Der grundsätzliche Verdacht einer Wettbewerbsverzerrung liegt bereits deswegen nahe, weil Amazon selbst in den direkten Wettbewerb auf ihrer Plattform tritt. So könnte auch eine Behinderung des restlichen Onlinehandels erwirkt werden.
Es geht hierbei vor allem um den Vorwurf, dass Amazon Preisgrenzen vorgibt, die nicht überschritten werden dürfen. Zur Überprüfung werden sog. Preiskontrollmechanismen eingesetzt, die eine Kategorisierung in drei Bereiche vornehmen. Die Kategorie „Preisfehler“ zieht eine sofortige Entfernung des Angebots vom Marktplatz nach sich. Die weitere Einteilung in „zu hohe Preise“ und „nicht wettbewerbsfähige Preise“ lässt das Angebot nicht im hervorgehobenen Einkaufsfeld erscheinen, eine eingeschränkte Darstellung in der Suchergebnisliste oder einen möglichen Werbungsausschluss folgen.
Das Bundeskartellamt sieht hier einen Missbrauch gemäß § 19a Abs. 2 GWB sowie einen Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Art. 102 AEUV. Die erweiterte Missbrauchskontrolle durch § 19a GWB kommt aufgrund einer Verfügung des Bundeskartellamts aus dem Juli 2022, welche Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb feststellte und im April 2024 durch den BGH bestätigt wurde. Zu dieser Einschätzung kam das Bundeskartellamt laut ihrer Mitteilung nach umfangreichen Ermittlungen, die auch eine große Händlerbefragung einschlossen.
Eine Sprecherin von Amazon wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion bereits zurück. Eine umfangreiche Stellungnahme bleibt abzuwarten.