Bundesregierung beschließt Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

01. Dezember 2025
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Akte_Zwangsvollstreckung_400px In einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird die vollständige Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen. Das Verfahren lief bisher hybrid und damit fehleranfälliger ab. Um das Verfahren noch weiter zu vereinfachen wird eine Datenbank für Vollstreckungstitel eingeführt.

Die Bundesregierung hat im Kabinett einen neuen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen. Bislang lief das Verfahren hybrid ab. Die Aufträge kamen elektronisch ein und die zugrunde liegenden Urkunden, welche die Vollstreckungsvoraussetzungen belegen, wurden in Papierform eingereicht. Dieses System verursachte Mehraufwand und war sehr fehleranfällig. Künftig soll dieser Vorgang komplett elektronisch ablaufen. Eine Ausnahme stellen jedoch die gesetzlichen Krankenkassen dar. Diese bleiben vom Formularzwang bei der Vollstreckung ausgeschlossen. Damit soll der Verwaltungsaufwand, wo sie die Kosten bei den Vollstreckungsaufträgen an die Gerichtsvollzieher reduzieret werden.

Es ist außerdem eine Datenbank für Vollstreckungstitel geplant. Damit sollen die Verfahren weiter vereinfacht werden und ein hohes Maß an Fälschungssicherheit gewährleistet werden.

Im Koalitionsvertrag werden Vorhaben wie die Digitalisierung der Justiz und der damit verbundene Abbau der bürokratischen Hürden als Ziele genannt. Der Gesetzesentwurf geht diesem Vorhaben entgegen.

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