Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen: Entscheidung zu Gunsten der Urheber

01. Dezember 2025
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Das Landgericht München I entschied den Urheberrechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch OpenAl. Die von GEMA angestrengte Klage bezieht sich auf das für ChatGPT verwendete Trainingsmaterial in Form von Liedtexten. Auf einfache Anfragen von Nutzern hin, wurde das Textmaterial nahezu identisch vom Chatbot wiedergegeben.

Wiedergabe der Liedtexte

OpenAI soll Liedtexte bekannter deutscher Urheber, wie Helene Fischer oder Rolf Zukowski, ihrer KI als Trainingsmaterial zur Verfügung gestellt haben.

Laut der Kammer sei eine Memorisierung des Textmaterials erfolgt. Das ist der Fall, wenn Trainingsdaten nicht nur zur Informationsentnahme genutzt, sondern anschließend vollständig übernommen werden. Aufgrund der Memorisierung wurde eine urheberrechtliche Vervielfältigung indiziert. Durch diese Vervielfältigung im Modell wurde die Werkverwertung der Rechteinhaber im Nachhinein erheblich beeinträchtigt.

Daher schloss das Landgericht München I auf eine Urheberrechtsverletzung.

,,Ein Meilenstein für die Kreativen“

So Rechtsanwalt Dr. Robert Heine. Durch das Urteil werde dargestellt, dass Künstliche Intelligenz sich nicht den Regeln des Urheberrechts entziehen könne.

Bevor ein Text nun als Trainingsmaterial für die KI verwendet werden kann, muss, wie sonst auch, eine Genehmigung vom Rechteinhaber eingeholt werden.

Bleibt das Urteil bestehen?

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und der Rechtsstreit wahrscheinlich noch nicht zu Ende.

OpenAI reagierte auf das Urteil mit der Aussage, dass man diesem widerspreche und weitere Schritte in Erwägung gezogen werden sollen.

Wie weitere Instanzen entscheiden werden bleibt abzuwarten.

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