Bundesregierung möchte keine biometrische Überwachung

22. März 2022
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intelligente Gesichtserkennung in blauer Farbe

Durch die EU-Verordnung für künstliche Intelligenz könnten Länder bald die Möglichkeit erhalten, den öffentlichen Raum biometrisch zu überwachen – etwa zur Terrorabwehr oder Fahndung. Große Teile der Bundesregierung stellen sich dem allerdings entgegen und möchten die Verordnung nicht umsetzen.

Ein Entwurf der EU-Kommission für die „Verordnung für künstliche Intelligenz“ stellt die Weichen für die biometrische Überwachung im öffentlichen Raum. Dadurch wäre es möglich, durch Videoüberwachung in Verbindung mit einer Software zur Gesichtserkennung,  Personen im öffentlichen Raum aus der Ferne zu identifizieren.

Zugelassen ist dieses Verfahren dann freilich nur für wichtige Zwecke, unter anderem zur Terrorabwehr, dem Auffinden von Straftätern und der Suche nach vermissten Kindern.

Trotzdem lässt die EU den Mitgliedstaaten das Wahlrecht, ob sie die umstrittenen Maßnahmen umsetzen wollen oder nicht.

Der Abteilungsleiter aus dem Bundesjustizministerium Christian Meyer-Seitz äußerte sich nun dazu und erklärt, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition keine Grundlage dafür biete, diesen Gesetzesentwurf in die Tat umzusetzen.

Außerdem gelten ja in Deutschland bekanntlich sehr strenge Datenschutz-Gesetze – besonders für den öffentlichen Raum.

Allerdings gibt es auch andere Stimmen: Anna Christmann, die Beauftragte der Bundesregierung für digitale Wirtschaft und Start-Ups meint, es müsse erst noch geprüft werden, ob und wie sich der Entwurf am besten umsetzen lasse. Allerdings soll eine klare rote Linie gegen Social Scoring gezogen werden.

Endgültig entschieden ist das Thema aber auch auf EU-Ebene noch nicht.

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