Das E-Rezept geht in die Testphase
Die gematik GmbH
Gegründet wurde die gematik GmbH im Jahr 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. Gesellschafter sind unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV). Die gematik GmbH beschäftigt sich grundsätzlich mit der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Ihre ursprüngliche Aufgabe war die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Nun beschäftigte sie sich mit der Einführung einer digitalen Version des medizinischen Rezepts. Gelöst wurde dies mittels einer App, welche die von den Ärztinnen und Ärzten ausgestellten Rezepte digital abspeichert. Das Rezept kann daraufhin geöffnet und in einer Apotheke vorgezeigt oder vorab an diese übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14- oder Android-7-Betriebssystem. Darüber hinaus ist zur Anmeldung in der App eine elektronische Gesundheitskarte notwendig, natürlich mit entsprechender PIN. Diese werden von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die App steht seit dem 01. Juli 2021 unter dem Namen „Das e-Rezept“ im Google Play-, Apple App-Store und in der Huawei AppGallery kostenfrei für alle Nutzer zur Verfügung.
Stellungnahme durch das BSI
Seit dem 01. Juli 2021 läuft der erste Testlauf der E-Rezept-App, welcher für eine bessere Überschaubarkeit zunächst auf die Testregion Berlin-Brandenburg begrenzt ist. Daraufhin soll im 4. Quartal dieses Jahrs die bundesweite Einführung vorbereitet werden. Doch wie verhält es sich mit der Sicherheit der sensiblen medizinischen Daten? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärte die App und den Umgang mit den Daten als sicher. Der BSI-Präsident Arne Schönbohm führte hierzu aus, dass der BSI die gematik GmbH seit dem Beginn der Entwicklung der App unterstützt.
Pflicht ab Januar 2022
Ab dem 01. Januar 2022 wird die Verwendung des E-Rezepts für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Für Privatversicherte besteht diese Pflicht allerdings nicht.