Cambridge Analytica: US-Staatsanwalt nimmt Mark Zuckerberg in Datenschutzklage ins Visier

25. Oktober 2021
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Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ist ins Visier der amerikanischen Staatsanwaltschaft geraten. Hintergrund ist eine bereits im Jahr 2018 nach dem Skandal um Cambridge Analytica eingereichte Datenschutzklage gegen Facebook. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts der Hauptstadt Washington hätten die fortlaufenden Ermittlungen ergeben, dass Zuckerberg an wichtigen Entscheidungen rund um Cambridge Analytica beteiligt gewesen sei.

Im Nachgang zu dem Datenschutz-Skandal um Cambridge Analytica wird nun der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Unternehmens Facebook Inc., Mark Zuckerberg, persönlich von US-Ermittlern ins Visier genommen. Der Generalstaatsanwalt der Hauptstadt Washington, Karl Racine, fügte Zuckerberg zu seiner bereits im Jahr 2018 eingereichten Datenschutzklage gegen Facebook hinzu. Die fortlaufenden Ermittlungen hätten gezeigt, dass Zuckerberg an Entscheidungen rund um Cambridge Analytica beteiligt gewesen sei.

Hintergrund der Klageerhebung war der Skandal um das Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica. Im Jahr 2018 wurde bekannt, dass Cambridge Analytica mittels einer App – angeblich zu wissenschaftlichen Zwecken – und mit einem kleinen finanziellen Anreiz Persönlichkeitstests mit amerikanischen Facebook-Nutzern durchgeführt hatte, deren Teilnehmer am Ende jedes Tests einem Zugriff auf ihre Profile und die ihrer Kontakte zustimmten. So erlangte die Analysefirma Zugriff auf Daten von Millionen Facebook-Nutzern, ohne dass es den Usern bewusst war.

Hohe Geldstrafen möglich

Der Skandal um Cambridge Analytica ist zwar bereits fünf Jahre her, für den Generalstaatsanwalt von Washington ist er aber keineswegs erledigt: Er will den Facebook-Chef nun persönlich zur Verantwortung ziehen. Der Generalstaatsanwalt wirft Facebook und gleichzeitig auch Zuckerberg in seiner Klage unter anderem vor, Nutzer falsch über die Weitergabe ihrer Daten informiert zu haben. Ein Sprecher von Facebook wies die Vorwürfe zurück. Sie seien sowohl gegen das Unternehmen, als auch gegen Zuckerberg persönlich unbegründet.

Generalstaatsanwalt Racine zufolge haben die Ermittlungen jedoch ergeben, dass es Zuckerbergs Idee war, 2010 die Plattform so umzustrukturieren, dass Entwickler von Drittanbieter-Apps kostenlos Zugang zu Nutzerdaten bekommen können. Sein Vorstoß könnte dazu führen, dass Zuckerberg bis zu 5.000 Dollar Strafe für alle rund 300.000 möglicherweise Betroffenen im District of Columbia zahlen muss. Das wären insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Dollar. Karl Racine will nach eigenen Angaben „eine Botschaft senden, dass Firmenchefs für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden“.

Facebook unter Druck

Das amerikanische Unternehmen Facebook Inc. steht derzeit massiv in der Kritik. Erst vor kurzem erhob die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen schwere Vorwürfe gegen Facebook: Sie gab in einer Aussage vor dem US-Senat an, Facebook interessiere sich mehr für Profite als für das Wohlergehen seiner Nutzer. Nach ihrer Aussage hätte das Unternehmen von dem negativen Einfluss gewusst, den die zu Facebook Inc. gehörende Fotoplattform Instagram auf das geistige Wohlbefinden einiger Teenager habe. Der Konzern habe dagegen zu wenig unternommen.

Auch Mark Zuckerberg wurde nun von dem Vorsitzenden des Senats-Unterausschusses für Verbraucherschutz, Richard Blumenthal, zu einer Anhörung geladen. In dieser Anhörung soll ihm Gelegenheit gegeben werden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hinsichtlich der auf Mark Zuckerberg erweiterten Datenschutzklage besteht für Facebook die Möglichkeit, gegen die Ausweitung der Klage Einspruch zu erheben, was das Unternehmen wohl auch tun wird.

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