Copyright-Reform der EU: Zukünftige Einschränkung des Text- und Dataminings
Beim Text- bzw. Datamining handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Informationen aus unstrukturierten Texten gefiltert werden. Basierend auf einem Algorithmus dient diese Analysemethode der Entdeckung verschiedener Bedeutungsstrukturen aus den Textdaten. Mithilfe statistischer und mathematischer Funktionen extrahiert eine spezielle Software gezielt diejenigen Strukturen und Muster, die letztlich die Kerninformation eines Textes enthalten. Im Optimalfall sind Text-Mining-Systeme sogar dazu im Stande, Informationen zu liefern, von denen der Benutzer zuvor gar nicht wusste, ob und dass sie in den verarbeiteten Texten enthalten sind.
Der Terminus „Mining“ entstammt der angelsächsischen Wortfamilie rund um den Bergbau. Auch hier muss erst Rohmaterial mühsam geschürft bzw. freigeschlagen und sorgsam weiterverarbeitet werden, bevor letztlich das wertvolle Edelmetall – bzw. der Wissenskern – freigelegt sind.
Eben diese Form der automatischen Text-, Ton-, Bild- oder auch Datenauswertung soll in Zukunft nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder der Rechteinhaber erlaubt sein. Eine Ausnahmeregelung wäre ausschließlich für die nicht-kommerzielle Forschung vorgesehen, wobei auch hier der Entwurf auf wenig Gegenliebe stößt.
Auch die IT-Branche, verschiedene Netzforscher sowie Verlage bezeichnen den Entwurf der EU-Kommission als „inakzeptabel“. Denn im Ergebnis müssten Anbieter des Text- und Dataminings künftig die Genehmigung von Verlagen und anderen Rechteinhabern einholen und dafür mitunter Lizenzgebühren bezahlen. Dabei sehen sich insbesondere europäische Unternehmen, die unter einer solchen Regelung agieren müssten, benachteiligt: „Damit wird jede kommerzielle Nutzung von freien öffentlichen Informationen für europäischen Unternehmen de facto unmöglich und Urheberverwertungsgesellschaften die Gatekeeper des europäischen Internets,“ so Patrick Bunk, Gründer von Ubermetrics.
In einem offenen Brief wandten sich bereits 20 IT-Verbände und Forschungseinrichtungen gegen den Vorschlag der Kommission: „Wenn jemand dazu berechtigt ist, Inhalte zu lesen, [sollte] er auch das Recht haben (…), die Inhalte mit Unterstützung von Computern zu verstehen und zu analysieren.“