Online-Inhalte bei ARD und ZDF: Abschaffung der 7-Tage-Löschfrist gefordert

30. Oktober 2017
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Bildersammlung, Bilderwand vor schwarzem Hintergrund

Die siebentägige Löschfrist von Onlineangeboten der Öffentlich-Rechtlichen soll in Zukunft abgeschafft werden. Bisher mussten Inhalte von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum größten Teil spätestens sieben Tage nach deren Veröffentlichung in der Mediathek wieder gelöscht werden – so wurde in der Vergangenheit ein erheblicher Teil der Online-Angebote wieder depubliziert. Vorschläge bezüglich neuer Zeitgrenzen existieren bislang noch nicht – die Politik will höhere Kosten für den Endverbraucher vermeiden, die Sender wollen mehr Möglichkeiten.

Bei der Ministerkonferenz am 20.10.2017 kamen die Länderchefs überein, dass die Siebentagelöschfrist für den Großteil aller Online-Inhalte von ARD und ZDF zukünftig wegfallen soll. Ob neue Speicherfristen Eingang in die Diskussion fanden, wurde nicht bekannt gegeben. Allerdings soll eine reformierte Regelung an „die heutige Mediennutzung angepasst werden“.

Wichtig sei dabei vor allem, dass dem Endnutzer dadurch keine neuen Kosten entstehen. Genau an diesem Punkt könnte es allerdings zu weiterführenden Problemen kommen: Die Produzenten von Lizenzproduktionen fürchten bereits jetzt hohe Einnahmeverluste, sollten ihre Inhalte länger in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken zur Verfügung stehen.

Seit dem Jahr 2009 gibt der Rundfunkstaatsvertrag den Onlineangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio genaue Zeitgrenzen vor. Hiernach dürfen Audio- und Videobeiträge nicht länger als sieben Tage online abrufbar sein. Dies hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass beim ZDF ca. 85% der Inhalte und dreiviertel der Dokumentationen depubliziert wurden. So wurde wiederum verhindert, dass Enzyklopädien aufgebaut werden konnten, die dann in Konkurrenz zu Privaten treten.

Konkurrenz besteht auch zwischen Zeitungsverlagen und dem Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Hier existiert bislang ein striktes Verbot presseähnlicher Angebote. In der Vergangenheit waren immer wieder Klagen eingegangen, die die Presseähnlichkeit der Inhalte monierten. Die ARD musste ihre App „Tagesschau24“ bereits anpassen, weil ein Gericht sie als zu presseähnlich gewertet hatte. Derzeit läuft eine Klage ostdeutscher Zeitungsverlage gegen die Smartphone-App „RBB24“.

Seitens der Sender wird vor allem damit argumentiert, dass beim jüngeren Zielpublikum die Nutzung der Online-Angebote viel stärker wiegt als die des handelsüblichen Fernsehens. Somit diktiert auch hier die Nachfrage das Angebot.

Die ARD kommentierte die Ergebnisse der Ministerkonferenz in einer Meldung: „Es ist gut, dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat und die veränderte Mediennutzung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zur Weiterentwicklung unserer Online-Möglichkeiten stellt“. Wann genau die Siebentageregelung abgeschafft werden soll und welche Informationen die Öffentlich-Rechtlichen künftig online zur Verfügung stellen dürfen, steht allerdings derzeit noch nicht fest.

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