Das neue EU-Datengesetz

11. März 2022
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Weltkugel aus dem All dargestellt mit Vernetzungen aus Licht

Ein neuer Datengesetz-Entwurf der EU-Kommission soll den Datenaustausch zwischen Behörden und Unternehmen vereinfachen und neue Regelungen für die Daten vernetzter Produkte schaffen. Ebenso soll es bei Verbraucher-Rechten und dem internationalen Datentransfer Änderungen geben.

Die EU-Kommission hat kürzlich einen Entwurf für ein neues Datengesetz vorgelegt.

Dieses soll zum einen den Datenaustausch zwischen Behörden und Unternehmen erleichtern sowie neue Regelungen für vernetzte Produkte schaffen. Außerdem soll der internationale Datentransfer sicherer, der Anbieter-Wechsel einfacher und Verträge gerechter werden.

Öffentliche Behörden sollen Kompetenzen bekommen, unter bestimmten Umständen auf Datenbanken von privaten Unternehmen zugreifen zu können. So sollen Sie etwa bei Naturkatastrophen, Pandemien oder ähnlichen Notständen relevante Unternehmensdaten einsehen und nutzen dürfen. Dadurch soll das Krisenmanagement verbessert werden, ohne dabei die Unternehmen zu belasten.

Außerdem sollen Nutzer von vernetzten Produkten, wie zum Beispiel Alexa, Siri oder auch vernetzten Autos durch die Verordnung in Echtzeit Zugriff auf alle Informationen erhalten und auch teilen dürfen, zu deren Erzeugung sie beigetragen haben. Als Beispiele führt die Kommission an, dass ein Landwirt mit den Gerätedaten etwa seinen Düngemitteleinsatz optimieren oder ein Autobesitzer die Fahrzeugdaten direkt an seine Versicherung weiteleiten könnte.

Weiter beinhaltet der Gesetzentwurf Maßnahmen, die ein Ungleichgewicht in Verträgen über gemeinsame Datennutzung beseitigen sollen, indem die Verhandlungsposition kleiner Unternehmen gegenüber großen Unternehmen gestärkt wird.

Zu guter Letzt will das Gesetz Kunden den Anbieter-Wechsel bei Cloud-Datenverarbeitungsdiensten erleichtern, und den internationalen Datentransfer sicherer machen.

 

 

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