Markenrechtsstreit um Brauereiname beendet

16. März 2022
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Der Rechtsstreit zwischen dem Münchner Hofbräuhaus und dem Dresdner Hofbrauhaus ist nach Angaben des LG München I nun abgeschlossen. Beide Parteien konnten sich auf einen Vergleich einigen, dessen Inhalt allerdings wegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung geheim bleibt. Anlass der Streitigkeit ist die hohe Ähnlichkeit von Hofbräu- und Hofbrauhaus.

Im Jahr 2011 hatte sich ein Dresdner Lebensmittelhändler die Wort-Bild-Marke für „Dresdner Hofbrauhaus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Grund hierfür war, dass ein Lebensmittelgeschäft des Dresdners genau auf dem Brunnen der 1872 entstandenen Brauerei „Hofbrauhaus Aktienbrennerei und Malzfabrik zu Dresden“ steht. Diese hatte zwar vor ungefähr 100 Jahren die Produktion eingestellt, allerdings ließ der Dresdner Lebensmittelhändler den Brunnen freilegen und für seine Kunden sichtbar machen. Außerdem ließ er ein eigenes Bier brauen und dieses in seinen Märkten verkaufen.

„Äu“ im Ausland unbekannt

Die Münchner Traditionsbrauerei Hofbräuhaus war davon eher weniger begeistert und legte Widerspruch gegen die Eintragung beim DPMA ein. Durch die sehr große Ähnlichkeit beider Namen sei eine Verwechselungsgefahr gerade im internationalen Bereich ziemlich sicher. Das Problem sei, dass es in vielen anderen Sprachen schlicht kein „äu“ gebe, weshalb das Hofbräuhaus im Ausland als „Hofbrauhaus“ bekannt sei. Auch die lizensierten Ableger des Münchner Originals haben entsprechende Internetadressen. Das Münchner Hofbräuhaus besteht schon seit circa 400 Jahren, eine entsprechende Schutzmarke wurde bereits 1879 beim kaiserlichen Patentamt eingetragen.

„Dresdner Historie“

Der Dresdner Lebensmittelhändler betonte, dass es sich bei ihm nicht um einen Trittbrettfahrer handele, sondern, dass man lediglich ein Stück Dresdner Tradition wieder aufleben lassen wolle und sich auf ein Stück Dresdner Historie beziehe.

Der Markenschutz für das Münchner Hofbräuhaus ist übrigens bei der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante vermerkt. Neben dem Münchner Hofbräuhaus haben sich dort auch andere „Hofbräuhäuser“ wie etwa das Stuttgarter oder das Bamberger Hofbräu Rechte gesichert. Mit solchen Traditionsbrauereien seien jedoch in der Regel friedliche Koexistenzvereinbarungen geschlossen worden, hieß es bereits vor Prozessbeginn.

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