Deutsche Verbraucherschützer verklagen WhatsApp wegen Datenweitergabe

07. Februar 2017
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WhatsApp Icon und Facebook Like-Daumen

Deutsche Verbraucherschützer haben gegen die Betreiberfirma des Nachrichtendienstes „WhatsApp“ Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Das Unternehmen speichere teils widerrechtlich Daten von Verbrauchern und wolle künftig Telefonnummern seiner Nutzer mit dem Mutterkonzern „Facebook“ teilen.

Auf der Basis der seit August 2016 geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen teilte der Messengerdienst „WhatsApp“ mit, dass geplant sei, Daten seiner Mitglieder an Facebook weiterzuleiten und Informationen darüber geteilt werden sollen, wie häufig „WhatsApp“ von seinen Kunden verwendet wird. Dies soll zu einer Verbesserung der Werbung und der Freunde-Vorschläge bei Facebook führen. Verbraucherschützer sind jedoch der Meinung, eine solche Speicherung und Weitergabe der Daten sei rechtswidrig, vor allem, da die Daten von Nutzern unabhängig davon geteilt werden sollen, ob die Anwender ein Facebook-Konto haben oder nicht. Des Weiteren gilt dieser Austausch auch für Telefonnummern, die lediglich im Telefonbuch von Freunden gespeichert sind. Betroffen sind rund eine Milliarden Menschen, die den Messengerdienst weltweit nutzen.

Nach einer Abmahnung vergangenen Herbst wurde die Datenweitergabe europäischer WhatsApp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt (wir berichteten). Grund des vorläufigen Stopps war es, sowohl Behörden und Verbraucherschützern als auch Facebook die Möglichkeit zu geben, das Anliegen umgehend und ausführlich zu prüfen.

Ziel der Klage der Verbraucherschützer ist es, dass die weitergeleiteten Daten von Nutzern und Nicht-Nutzern an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gelöscht werden und es zukünftig unterlassen wird, Daten zu übermitteln. Ebenso beanstanden Verbraucherschützer, dass „WhatsApp“ sich das Recht vorbehalte, seinen Usern ohne deren Einwilligung Werbung zukommen zu lassen. Der Messengerdienst weist jedoch jegliche Kritik von sich und versichert, seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen würden mit den Anforderungen der EU-Regulierungsbehörden übereinstimmen. Es wurde ebenso kundgetan, dass WhatsApp-Nummern weder veröffentlicht, noch an Werbekunden weitergegeben oder verkauft werden. Es soll Facebook kein Zugang zu den Inhalten der Mitteilungen ermöglicht werden. Dafür sorge schon die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, da somit nur die Nutzer selbst und nicht einmal WhatsApp auf die Inhalte zugreifen könne.

Als Facebook „WhatsApp“ im Jahr 2014 aufgekauft hatte, wurde öffentlich erklärt, dass es keinen Austausch der Nutzer-Daten zwischen Facebook und „WhatsApp“ geben wird. Nun liegt nicht nur eine Klage gegen das Unternehmen vor, indem genau dieser Austausch beanstandet wird, sondern es droht auch eine Konfrontation mit der EU-Kommission. Diese prüft aktuell, ob ein Bußgeld verhängt wird.

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