Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die exklusive Rechtevergabe zu Welt- und Europameisterschaften an Panini erfolglos

07. Februar 2017
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Kind tauscht Sammelbilder aus

Der Panini-Konkurrent Topps scheiterte mit einer Klage bezüglich der exklusiven Lizenzvergabe von Stickerbildern zu Fußballmeisterschaften vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG).

Die britische Firma hielt die Vergabe der Rechte an Panini zum Vertrieb der Sticker für kartellrechtswidrig. Eine bereits in 2011 eingelegte Beschwerde bei der Europäischen Kommission war zuvor erfolglos geblieben. Die Kommission nahm keine Maßnahmen gegen die Vergabepraxis vor und wies 2014 die Beschwerde zurück.

Topps beklagte nun vor dem EuG, dass das Unternehmen sich seit Jahren erfolglos bemühe, den Zuschlag für die Sticker-Rechte bei Turnierveranstaltungen der FIFA oder UEFA zu erlangen. Für den Vertrieb sind die Nutzungsrechte am Turnierlogo, den Logos und Trikots der jeweiligen Nationalmannschaften sowie den Bildern der Spieler durch den jeweiligen Anbieter zu erwerben.

In dieser Vergabepraxis sieht der Sammelbild-Hersteller Topps einen Verstoß gegen Art. 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Luxemburger Richter hatten dabei nicht darüber zu entscheiden, ob ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt. Stattdessen war Inhalt der Prüfung, ob die Kommission im vorangegangenen Beschwerdeverfahren die Beweise von Topps ausreichend berücksichtigt hatte. Die Richter wiesen die Vorwürfe  des Hestellers Topps nun jedoch als unbegründet zurück und stellten fest, dass ein ausreichender Wettbewerb auf dem Fußballsticker-Markt herrsche.

Konkret stellte der EuG fest, dass neben Welt- und Europameisterschaften auch Sticker für die Fußball-Bundesliga sowie anderer nationaler Ligen vertrieben werden, für welche Topps auch bereits erfolgreich Rechte erworben habe.

Mit dem Urteil des EuG dürfte die Sache nicht abgeschlossen sein. Topps bleibt die Möglichkeit, den EuGH anzurufen, in Frage kämen auch Schadensersatzklagen gegen die Verbände.

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