Drehbuchautorin erhält Recht auf Auskunft

09. März 2022
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Filmrolle und Filmklappe nebeneinander

Die Drehbuchautorin der Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" verlangt aufgrund des beachtlichen Erfolgs der Filme eine nachträgliche Beteiligung an den Einnahmen. Dazu benötigt sie ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen der Filme. Dieses Recht steht ihr zu. Das Urteil des LG Berlin ist nun rechtskräftig.

Erster Erfolg

Im andauernden Rechtsstreit zwischen der Drehbuchautorin der Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrkücken“ und der Produktionsfirma sowie dem Verleih der Filme ist der Drehbuchautorin ein erster Erfolg geglückt. Sie erhält das Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen der Filme. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom Jahr 2020, in dem der Autorin bereits das Auskunftsrecht zugesprochen wurde,  hatten die Produktionsfirma und der Verleih Berufung eingelegt. Diese nahmen sie nun kürzlich zurück. Somit ist das Urteil des LG nun rechtskräftig.

Das frühere Urteil des Landgerichts Berlin und Hintergründe

Das LG begründete seine damalige Entscheidung damit, dass aufgrund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Hintergrund ist hierbei § 32a des Urheberrechtsgesetzes, auch „Fairnessparagraph“ genannt, der eine Nachvergütung vorsieht, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das nun rechtskräftige Teilurteil gibt allerdings noch keinen Aufschluss darüber, ob die Drehbuchautorin tatsächlich Zahlungsansprüche besitzt. Dies muss im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

 

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