Routinemäßiges Streitbeilegungsverfahren von Lidl

02. März 2022
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verschiedene Top Level Domains als hexagon

Im Rahmen von Domainstreitigkeiten kann es teilweise zu sehr kniffligen Konstellationen kommen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Domaininhaber, Registrare und Beschwerdeführer ihren Sitz über Ländergrenzen hinaus haben und somit international vertreten sind. Dementsprechend treten häufig Probleme in Bezug auf den richtigen Gerichtsstand bzw. die Frage nach dem richtigen anzuwendenden Recht auf. Um mehr Rechtssicherheit und eine Erleichterung der Verfahren zu erlangen, hat sich die UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) zum wichtigsten Verfahren zur Schlichtung von Domainnamenskonflikten etabliert.

Anwendbarkeit und Verfahrensablauf

Neben der WIPO gibt es noch drei weitere Beschwerdestellen, wobei ein Großteil der Beschwerden vor der WIPO eingereicht wird.
Anwendbar ist das UDRP Verfahren nur im Bereich der Top-Level-Domains.

Zum Fall

Im Falle der deutschen LIDL Stiftung & Co.KG verhielt es sich so, dass das Unternehmen sich an der Domain lidl-de.website gestört sah und vor der WIPO dementsprechend ein UDRP-Verfahren startete. Das in Rede stehende Unternehmen ist Inhaberin zahlreicher Domains wie lidl.com, lidl.de, lidl.at und lidl.po.
Bei der im Streit stehenden Domain handelt es sich um eine in Russland registrierte Domain, die auf eine andere Webseite weiterleitet. Auf dieser wurde eine Umfrage über die Beschwerdeführerin angezeigt und leitete dann erneut auf eine Seite um, auf der sich unter anderem ein der Bildmarke von Lidl ähnliches Zeichen befand und eine Eingabemaske, in die Nutzer ihre Kontaktdaten eintragen sollten.
Der Beschwerdegegner äußerte sich nicht zur Sache und so wurde der niederländische Rechtsanwalt Gregor Vos zur Entscheidung berufen.

Der Anwalt nahm sich der Sache an und bestätigte die Beschwerde des Unternehmens. Zum einen enthalte die Domain lidl-de.website die Lidl-Marke vollständig. Zum anderen fällt die TLD (Top-Level-Domain) nicht ins Gewicht, da sie eine technische Notwendigkeit darstelle.
So kam Vos zu dem Ergebnis, dass die Nutzung der Marke, neben der geographischen Abkürzung, Verbrauchern vorspiegelt, dass die Webseite unmittelbar in Verbindung mit der deutschen Beschwerdeführerin steht, sodass im vorliegenden Fall keine faire Nutzung vorliegt. Es ist mithin von einer bösgläubigen Nutzung auszugehen, und der zur Schlichtung berufenen Anwalt entschied auf Übertragung der Domain lidl-de-website.

Vorteile eines Streitbeilegungsverfahrens vor der WIPO

Die Kosten für ein Streitbeilegungsverfahren belaufen sich nach den sog. Supplement Rules der WIPO auf 1.500 US-Dollar, wenn maximal fünf Domainnamen involviert sind, bis zu acht Domainnamen betragen die Kosten 2.000 US-Dollar und wenn es um mehr als zehn Domainnamen geht, entscheidet die WIPO nach eigenem Ermessen über die Höhe der Kosten.

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