Darf die CDU den Song „Zeit, dass sich was dreht“ von Herbert Grönemeyer im Wahlkampf verwenden?

19. November 2024
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Nach dem Ampel-Aus ist der Wahlkampf in Deutschland in vollem Gange. Die junge Union wollte dementsprechend bei einem Treffen mit Friedrich Merz für Stimmung sorgen, indem sie den Song "Zeit, dass sich was dreht" von Herbert Grönemeyer spielten. Damit war der populäre deutsche Sänger jedoch nicht einverstanden - doch können Musiker die Verwendung ihrer Songs so einfach verbieten? Ein Einblick.

Musik im politischen Wahlkampf

Nach dem Ampel-Aus ist der politische Wahlkampf in Deutschland in vollem Gange, und auch Musik ist dabei nicht wegzudenken. Denn Parteien nutzen gern popouläre Songs, um mit dessen inherenter oder implizierter Bedeutung in Verbindung gebracht zu werden. Ein geschicktes Mittel, um Stimmung zu machen und die eigene Partei in den Köpfen der Wähler zu verankern.

Dies geschieht jedoch meist ohne Einverständnis der Urhebers und kann für diese sogar von Nachteil sein, wenn eine solche Assoziierung ihrer Musik mit einer politischen Partei nicht gewollt ist. Auch ausgesprochene Fans oder sonstige Hörer könnten ihre Hörgewohnheiten hinterfragen, wenn diese mit der Politik der assoziierten Partei nicht zufrieden sind – oder gar stärkere politische Meinungen diesen gegenüber hegen.

Herbert Grönemeyer möchte Nutzung durch CDU verbieten

Bei einer vergangenen Konferenz der jungen Union wurde der Song „Zeit, dass sich was dreht“ des deutschen Sängers Herbert Grönemeyer gespielt, als Friedrich Merz auf die Bühne gerufen wurde. Ein entsprechendes Video wurde auf YouTube hochgeladen.

Der Song soll verdeutlichen, dass Friedrich Merz der zukünftige Kanzler Deutschlands werden sollte. Nach dem Motto: „Zeit, dass sich in der Politik etwas dreht – und zwar in Richtung einer CDU geführten Regierung“, soll Stimmung gemacht und eine klare Botschaft gesendet werden.

Herbert Grönemeyer ist jedoch wenig angetan von der besagten Nutzung durch die CDU, und möchte diese deshalb verbieten. Doch ist das so einfach möglich?

Rechtlicher Hintergrund

Die Nutzung von Musik im politischen Kontext ist in Deutschland keine Neuheit, so wurde in der Vergangenheit bereits der NPD eine entsprechende Nutzung von Songs der Band „Die Höhner“ untersagt. Dies ist jedoch recht einfach zu begründen, da es sich bei der NPD um eine gesichert rechtsextreme Partei handelt. Dies führt zu einer sog. „Entstellung“ des ursprünglichen Werkes, in diesem Fall duch den Kontext, in dem es verwendet wurde.

Allgemein scheint es nicht zielführend, wenn Künstler die Nutzung ihrer Musik uneingeschränkt verbieten können. Denn nicht immer ist von einer Entstellung auszugehen, insbesondere wenn es sich um Nutzungen mit nur geringer Medienpräsenz handelt.

Im oben geschilderten Fall ist eine solche Entstellung demnach nicht eindeutig, wenn auch mit soliden Argumenten vertretbar. In besagtem YouTube-Video wurde der Song mittlerweile von der jungen Union entfernt, sodass es wohl vorerst zu keiner Entscheidung in diesem Fall kommen wird.

Läge keine Entstellung vor, hätte die CDU mit einer entsprechenden GEMA-Lizenz den Song problemslos bei dem Treffen mit Merz spielen können.

Alternativlösung

Ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der Vergangenheit bereits eine kreative Lösung für selbiges Problem aufgezeigt: Als die CDU im Jahr 2013 den Song „Tage wie diese“ von den Toten Hosen spielte, meldete sie sich telefonisch bei dem Sänger der Band und entschuldigte sich für das „Herumtrampeln“ auf ihrem Song. Es muss also – selbst in Deutschland – nicht immer alles vor Gericht ausgetragen werden.

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