Erkaufte Rankings auf Online-Vergleichsportalen HRS.de und Hotel.de
Die beiden Portale, die vom Unternehmen Hotel Reservation Service betrieben werden, bieten den Hoteliers die Möglichkeit, über einen gewissen Zeitraum hinweg die Provisionsrate zu erhöhen und im Gegenzug einen besseren Rankingplatz zu erhalten. Hoteliers bestätigten diese Vorgehensweise, die übliche Provision von 15 % könne ganz einfach mithilfe eines Schiebereglers erhöht werden. Damit sei eine Verbesserung von 30 Rängen und mehr möglich, so könne ein Rückgang von Buchungen verhindert werden. Auch andere Hoteliers bestätigen: „Das ist Gang und Gäbe.“
Das Unternehmen äußerte sich nur bedingt zu dem umstrittenen „Ranking Booster“. Sprecherin Britte Schumacher bestätigte zwar, dass ein solcher Booster bereits seit 2011 verwendet werde, das Unternehmen ließ allerdings verlauten, dass die Produkte und Services von HRS das geltende Recht selbstverständlich beachten würden.
Dies sieht das Bundesjustizministerium allerdings anders: Auf Provisionsbasis arbeitende Vergleichsportale würden bereits immer dann gegen das UWG verstoßen, wenn ein erkauftes Ranking nicht als Werbung gekennzeichnet werde. Das sei vorliegend der Fall, HRS weise nicht auf den Einsatz des Ranking Boosters hin. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sagte: „Provisionen sind ausschließlich legitim für die Vermittlung, aber nicht für das Erkaufen von Rankings.“
Der Bundesverband empfiehlt den Verbrauchern daher, die Suchergebnisse auf Vergleichsportalen nach eigens ausgewählten Kriterien zu sortieren. So könne die manipulierte „HRS-empfiehlt“-Reihenfolge umgangen werden.