Es ist nicht alles Gold – was glänzt
Die Schokohasen der Allgäuer Confiserie sehen den „Goldhasen“ von Lindt zu ähnlich. Zwischen beiden Produkten besteht Verwechslungsgefahr. Das OLG München hat nun in seinem Urteil der Allgäuer Confiserie verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu kaufen.
Rechtliche Fragen
Für die Beurteilung des Gerichts entscheidend war insbesondere die Frage, ob der Goldton der Hasen ähnlich genug ist und ob er für die Verbraucher ein entscheidendes Signal setze, von welchem Hersteller der Hasen stamme. Das OLG München bejahte beides. Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um dem vorzubeugen
Vorausgegangen war eine Entscheidung des BGH, laut der der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz genießt. Der goldene Farbton hat sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und „Verkehrsgeltung erlangt“. Dies belegt auch die Statistik. So werde der goldene Hase von rund 70 % der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Nach Angaben von Lindt, werden jährlich rund 150 Millionen „Goldhasen“ in über 50 Ländern produziert.
Folgen der Entscheidung
Bei Wiederholung drohen der zur Thüringer Viba sweets gehörenden Allgäuer Confiserie Heilemann 250.000 Euro Strafe. Zudem muss das Unternehmen Auskunft über seine Geschäfte mit dem goldverpackten Hasen geben und Schadensersatz leisten.