Jahrelanger Streit um Wortmarke „Black Friday“ ist entschieden!
Im Laufe der letzten 6 Jahre beschäftigten sich zahlreiche Gerichte mit dem Streit um die Wortmarke „Black Friday“. Dieser Begriff ist den meisten wohl weniger als Wortmarke, sondern eher als Tag der großen Angebote bekannt – doch bereits 2013 ließ sich ein Unternehmen aus Hong Kong diesen markenrechtlich schützen, sodass er auch beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen wurde. Selbiges Unternehmen sendete zahlreiche Abmahnungen an viele Nutzer des Begriffs „Black Friday“ heraus; diese gingen sodann gerichtlich gegen diese Abmahnungen vor.
Als Argument gaben die betroffenen Unternehmen an, dass die Schutzfähigkeit des Begriffs zweifelhaft sei, da bei diesem ein Jeder an Verkaufsschlager, und nicht an ein bestimmtes Unternehmen denke – es handele sich somit um ein absolutes Schutzhindernis und die Wortmarke müsse gelöscht werden, da keine Unterscheidungskraft gegeben sei.
Im Jahr 2018 entschied das DPMA die Löschung der Marke aus oben genannten Gründen. Das Unternehmen aus Hong Kong reichte sodann Beschwerde ein. Dieser Beschwerde gab das Bundespatentgericht zwei Jahre später (teilweise) statt: mit Ausnahme von Elektronikhändlern hätte zum Zeitpunkt der Eintragung (2013) noch niemand mit sog. „Black Friday – Sales“ geworben, sodass die Wortmarke auch nur auf diese Branche keine Anwendung finden könne. Ansonsten bliebe die Marke bestehen, so das BPatG.
Auch vor dem LG Berlin ist eine Klage auf Löschung der Wortmarke durch BlackFriday.de seit 2020 anhängig gewesen und wurde 2021 für die Website positiv entschieden. 2022 wurde nun auch die Berufung der Markeninhaberin abgewiesen. Für diese bleibt nun nur noch der Weg zum BGH – ansonsten steht nun auch die vollständige Löschung der Marke kurz bevor.