Red Bull verliert David gegen Goliath Streit
Der österreichische Konzern Red Bull hatte den britischen Gin-Hersteller Bullards wegen vermeintlicher Verwechslungsgefahr auf Grund der ähnlichen Namen der beiden Betriebe verklagt. Bullards sollte künftig unter anderem auf eine Vielzahl von Dienstleistungen sowie die Veranstaltung von Events verzichten. Die Argumentation und die daraus folgenden Forderungen von Red Bull wies die zuständige britische Behörde für geistiges Eigentum jedoch zurück.
Verwechslungsgefahr besteht nicht
Das kleine britische Unternehmen freut sich über den Sieg. Es habe sich kein Hinweis darauf finden lassen, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Unternehmen wirklich besteht, weshalb die Klage laut dem Bullards-Anwalt zurecht zurückgewiesen wurde. Mit Blick auf die Gründung der beiden Unternehmen wird deutlich, dass Bullards 150 Jahre vor Red Bull gegründet wurde. Red Bull sowie dessen Name stellt folglich das um weiten jüngere Unternehmen dar. Hinzu kommt, dass sich Bullards zur Zeit ausschließlich auf die Herstellung von Gin fokussiert. Das Unternehmen hat seit seiner Grünung nicht einen Energy-Drink hergestellt. Eine Referenz zu dem österreichischen Giganten zu ziehen scheint daher auch für den zuständigen Beamten in diesem Fall ziemlich abwegig.
Red Bull äußert sich bislang nicht
Trotz aller Euphorie hat der Sieg das Unternehmen einiges gekostet. 30.000 Pfund, umgerechnet 35.000 Euro, musste der Bullards-Vertreter für die Verteidigung seiner Firma ausgeben. Keine geringe Summe für ein solch kleines Unternehmen. Solche Klagen sind für ein Unternehmen wie Bullards „finanziell unfair.“ Seitens Red Bull fehlt es bislang an einer Stellungnahme zur Niederlage. Der Energy-Hersteller sieht es als unangebracht, „sich zu einer solchen rechtlichen Angelegenheit zu äußern.“