Festlegung der Urheberabgaben für Smartphones und Tablets

10. Dezember 2015
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Zwei Hände halten Geldscheine und ein Smartphone

Der Digitalverband Bitkom hat sich nun nach jahrelangen Streitigkeiten mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Smartphones und Tablets geeinigt. Die Gebühr beträgt künftig 6,25 Euro pro Mobiltelefon und 8,75 pro Tablet.

Hersteller und Importeure müssen ab sofort für jedes Smartphone 6,25 Euro und für jedes Tablet 8,75 Euro an Urheberabgaben bezahlen. Für Bitkom-Mitglieder gelten hierbei reduzierte Beiträge in Höhe von 5 Euro für Handys und 7 Euro für Tablets. Nach Schätzungen des Digitalverbandes Bitkom, erhalten die Verwertungsgesellschaften dadurch ab 2015 Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr.

Die vereinbarten Verträge gelten dabei rückwirkend für Smartphones ab 2008, für Tablets ab 2012 und laufen vorerst bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf Maximaltarife.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben sollen die Hersteller und Importeure den Verbrauchern indirekt das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch in Rechnung stellen. Die Verwertungsgesellschaften sind dann wiederrum verpflichtet, die dadurch erzielten finanziellen Einnahmen an die Urheber auszuzahlen.

Sowohl Bitkom als auch die Verwertungsgesellschaften begrüßen auf der einen Seite die Einigung , kritisieren auf der anderen Seite aber das geltende System der Pauschalbeiträge auf Geräte.

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