Youtube-Sperre greift in Menschenrechte ein
Aufgrund einer angeblichen Beleidigung des Andenkens des Gründervaters der modernen Türkei Mustafa Kemal Atatürk durch die Verbreitung einiger Videos, war das Videoportal Youtube zwischen Mai 2008 und Oktober 2010 auf türkischen Computern nicht zu erreichen. Das türkische Internetgesetz ermöglicht es der Regierung nämlich, Internetseiten sofort und ohne Anhörung der Betroffenen zu sperren.
Dies wollten sich drei türkische Juristen nicht gefallen lassen und hatten nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Erfolg, nachdem sie von türkischen Gerichten bisher abgewiesen wurden. Die Kläger argumentierten damit, das sich die Sperrung negativ auf deren akademische Tätigkeit auswirke, da dadurch die Möglichkeit des Empfangs und der Vermittlung von Informationen verhindert werde. Außerdem bestehe vor allem ein großes Interesse der Öffentlichkeit an einem uneingeschränkten Zugang.
Der EGMR hat jetzt festgestellt, dass die Youtube-Blockade gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – das Recht auf freie Meinungsäußerung – verstoße. Für die Bürger stellt die Plattform ein wichtiges Medium der Informationsbeschaffung dar, gerade bezüglich politischer und sozialer Angelegenheiten, die einen staatlichen Eingriff nicht gerechtfertigt. Auch wenn sich die Sperrung nicht direkt gegen jeden Einzelnen richtet, begründet sie einen Eingriff in die Informationsfreiheit, einem Menschenrecht von herausragender Bedeutung und kann daher nicht geduldet werden.