Gekaufte Bewertungen im Internet: Nur Fake-Rezensionen sind rechtswidrig

23. Dezember 2019
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User gibt eine Bewertung am Handy ab

Das Landgericht München I hat in einem Urteil erfundene Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Urlaubsportal Holidaycheck klagte gegen die ehemalige Firma Fivestar Marketing UG (aktuell Fivestar AG bR). Fivestar hat in der Vergangenheit Bewertungen von Menschen verkauft, die tatsächlich gar nicht in dem angegebenen Hotel oder Ferienhaus verkehrten. Es wurden lediglich falsche Bewertungen abgegeben, mit dem Ziel, positive Umsätze zu generieren.

Umsatzgenerierung durch Fake-Bewertungen

Heutzutage, im digitalen Zeitalter, ist es üblich, sich an Online-Bewertungen zu orientieren, bevor wir eine Reise buchen oder etwas online bestellen. Hierbei ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Das Urlaubsportal Holidaycheck hatte Klage gegen die Firma Fivestar erhoben, weil diese erfundene Hotelbewertungen an unterschiedliche Hoteliers verkaufte. Angesprochen werden dadurch vor allem Unternehmen, deren Ziel es ist, einen möglichst hohen Umsatz zu generieren. Die angebotenen „Spitzenbewertungen“ sollen dabei zielführend sein.

Problematisch war dabei, dass zahlreiche Bewertungen von Hotels oder Ferienhäusern, in denen vermeintlich positive Bewertungen abgegeben wurden, nicht auf tatsächlichen Erkenntnissen beruhten. So haben einige der Personen, die auf Holidaycheck eine Bewertung abgegeben haben, gar nicht in dem angegebenen Hotel oder Ferienhaus übernachtet.

Aber nicht nur Holidaycheck, sondern auch der Konzern Amazon hat mit Fake-Bewertungen zu kämpfen. So wurden zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegen derartig erfundene Bewertungen im Internet erwirkt – darunter auch gegen die Firma Fivestar.

Bewertungen größtenteils computergeneriert

Die Firma Fivestar unterscheidet sich von anderen Bewertungsfirmen derart, dass nicht auf ein automatisiertes, durch Computer gesteuertes Bewertungssystem gesetzt wird. So stellt Fivestar dagegen freie Mitarbeiter ein, die gegen Bezahlung Bewertungen im Internet erstellen.

Kein generelles Verbot des Verkaufs von Bewertungen

Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass es Fivestar zwar nicht generell verboten wird, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen, jedoch müssen die vorgenommenen Bewertungen der Wahrheit entsprechen. So dürfen also Menschen nur eine Bewertung abgeben, insofern diese tatsächlich in dem besagten Hotel oder Ferienhaus genächtigt haben.

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