Geplante Maßnahmen gegen Billigwaren aus China

24. Februar 2025
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kleiner Einkaufswagen auf Schreibtisch

Um den Import von möglichweise gefährlicher Billigware aus China einzuschränken, plant die EU-Kommission eine Reform im Zollrecht. Es soll zukünftig der Freibetrag auf Pakete mit Ware im Wert von unter 150 € abgeschafft werden. Verbraucherschützer sind sich noch nicht über den Nutzen dieser Regelung einig. Einige befürchten, dass dies auf Kosten redlicher Händler gehen könnte, wobei andere kritisieren, dass dies nicht das Problem des Imports dieser Ware bekämpfen wird.

Versandzahlen von Billigprodukten aus China, vor allem über Temu und Shein, steigen immer weiter. Deshalb möchte die EU-Kommission nun Änderungen im Zollrecht einführen, da die Behörde und zahlreiche Verbraucherschutzverbände Bedenken bezüglich der Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften und Sicherheitsstandards hat.

Die geplante Reform im Zollrecht soll die Zollbefreiung für Waren unter 150 € abschaffen. Umgerechnet kommen nämlich täglich 12 Millionen solcher Pakete in die EU und 91 % davon aus China. Dies soll aus der Sicht der EU-Kommission den Import bedenklicher Billigware einschränken.

Verbraucherschützer sind zwiegespalten über die geplante Änderung. Es wird teilweise kritisiert, dass damit nicht das Problem des Imports von Billigware behoben wird, da diese immer noch gekauft werden kann. Vielmehr fordern sie eine Haftung für Plattformbetreiber, wenn EU-Anforderungen nicht eingehalten werden. Andere Verbraucherschützer befürchten, dass zusätzliche Regeln und Gebühren auch redliche Händler treffen und diese somit benachteiligen können. Der Handelsverband Deutschland begrüßt die Pläne, aber warnt auch selbst vor steigender Bürokratie für Händler aus Europa.

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