Geplante Maßnahmen gegen Billigwaren aus China
Versandzahlen von Billigprodukten aus China, vor allem über Temu und Shein, steigen immer weiter. Deshalb möchte die EU-Kommission nun Änderungen im Zollrecht einführen, da die Behörde und zahlreiche Verbraucherschutzverbände Bedenken bezüglich der Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften und Sicherheitsstandards hat.
Die geplante Reform im Zollrecht soll die Zollbefreiung für Waren unter 150 € abschaffen. Umgerechnet kommen nämlich täglich 12 Millionen solcher Pakete in die EU und 91 % davon aus China. Dies soll aus der Sicht der EU-Kommission den Import bedenklicher Billigware einschränken.
Verbraucherschützer sind zwiegespalten über die geplante Änderung. Es wird teilweise kritisiert, dass damit nicht das Problem des Imports von Billigware behoben wird, da diese immer noch gekauft werden kann. Vielmehr fordern sie eine Haftung für Plattformbetreiber, wenn EU-Anforderungen nicht eingehalten werden. Andere Verbraucherschützer befürchten, dass zusätzliche Regeln und Gebühren auch redliche Händler treffen und diese somit benachteiligen können. Der Handelsverband Deutschland begrüßt die Pläne, aber warnt auch selbst vor steigender Bürokratie für Händler aus Europa.