Helfer von Kino.to zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt

13. Oktober 2015
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Silberne Handschellen liegen auf einer weißen Tastatur.

Im Jahr 2011 ist aufgrund einer Razzia das Onlineportal „Kino.to“ aufgeflogen und geschlossen worden. Nachdem vor drei Jahren dann der Gründer des Portals zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wurden nun zwei weitere mutmaßliche Beteiligte vom Amtsgericht Leipzig zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Die beiden 29 und 32 Jahre alten Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals „Kino.to“ wurden vom Amtsgericht Leipzig wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten im Prozess gestanden, bei einem Filehoster zahlreiche rechtswidrig kopierten Filme und Serien gespeichert und widerrechtlich verbreitet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll allein der 32-Jährige rund 50.000 Raubkopien sowohl auf den eigenen Server als auch auf andere Filehoster hochgeladen haben. Aufgrund der umfassenden Geständnisse kam es bereits am Montag zum Urteil.

Neben der Bewährungsstrafe wurden die beiden Männer außerdem zu hohen Geldstrafen verurteilt: Der 29-Jährige muss 75.000 € Strafe zahlen, der 32-Jährige einen Betrag in Höhe von 1.500 €.

Das Urteil ist bereits rechtskräftigt, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichtet haben.

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