Helmut Kohl fordert fünf Millionen Euro Schadensersatz von Ghostwriter

19. November 2015
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aufgeklapptes rotes Buch mit Euro Symbol zwischen den Seiten

In dem Rechtsstreit um die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten des Altkanzlers Helmut Kohl in dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« wurde die nächste Runde eingeläutet. Nachdem Kohl im Mai diesen Jahres vor dem Oberlandesgericht Köln (Az.: 15 U 193/14) gesiegt und das Gericht eine Veröffentlichung sämtlicher streitgegenständlicher Kohl-Zitate in dem Buch verboten hatte, fordert er nun Schadensersatz von seinem Biographen Heribert Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens sowie der Verlagsgruppe Random House.

Kohls Anwälte beziehen sich in der Klageerweiterung auf den immateriellen Schaden, der durch die Veröffentlichung brisanter Äußerungen über andere Politiker in dem Buch entstanden sei, und fordern mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen. Die Veröffentlichung der Zitate habe das politische Lebenswerk von Helmut Kohl sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt und habe „partei- und regierungsschädigende Auswirkungen“.

Der Justiziar der Verlagsgruppe Random House bezeichnete die geforderte Schadensersatzsumme als „nicht seriös“. In einem Schadensersatzverfahren müsse jede Passage einzeln darauf überprüft werden, ob sie Kohls Persönlichkeitsrechte „besonders schwerwiegend verletzten“. Random House sehe der Klage daher gelassen entgegen.

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