Internetnutzer muss für Restaurant-Kritik Geldstrafe zahlen und Prozesskosten tragen
Die Restaurant-Bewertung, die in einem französischen Online-Portal veröffentlicht wurde, wäre an sich vermutlich gar nicht mal so schlimm gewesen. Der Nutzer beschrieb das Restaurant als überwertet, das zwar prunkvoll daherkomme, aber wenig auf den Teller bringe, wohingegen die Rechnung ordentlich zu Buche schlagen soll. Zum Verhängnis wurde dem selbst ernannten „Aufklärer“ allerdings, dass das bewertete Restaurant erst einige Tage nach Abgabe der Bewertung seine Pforten für Besucher öffnete. Die Bewertung war somit frei erfunden. Aus diesem Grund wurde der Nutzer nicht nur zu einer Geldstrafe i.H.v. EUR 2.500,-verurteilt, sondern muss auch die Prozesskosten i.H.v. EUR 5.000,- tragen sowie die Kosten, die zur Ermittlung seiner Identität angefallen sind.
Nicht nur die Restaurant-Branche leidet unter anonym abgegebenen, unwahren Kritiken im Netz. Auch in anderen Bereichen haben Unternehmen oder Dienstleistende mit falschen Bewertungen zu kämpfen. Schon alleine deshalb musste mit der Verfolgung einer solch offensichtlichen Rufschädigung nicht nur gegenüber dem Verursacher ein Zeichen gesetzt werden, sondern auch für jene, die mit falschen Bewertungen den Ruf eines Unternehmens nur schädigen wollen.