Herausforderung Urheberrecht – Mehr Freiheit für Komponisten?
Rechtlich: Urheberrecht in der Musik
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählt in § 2 explizit die „Werke der Musik“ als geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst auf, wenn es sich bei diesen um eine persönliche-geistige Schöpfung handelt, das heißt, dass sowohl Musik, als auch Noten, Tonfolgen, Melodien und Liedtexte automatisch geschützt sind.
In der Musikbranche sind vor allem die einzelnen Teile eines Werkes urheberrechtlich interessant. Auch diese sind vom urheberrechtlichen Schutz umfasst, allerdings muss unterschieden werden, ob es sich um eine triviale Tonfolge oder um eine kreative Leistung handelt. Besonderes Merkmal ist der Wiedererkennungswert.
Neuerung
Die beiden Programmierer Damien Riehl und Noah Rubin sind auch Musiker und haben unglaubliches geschaffen. Musik soll die am einfachsten berechenbare Kunstform sein, da sie insgesamt mit zwölf Tönen mathematisch aufgebaut ist. Mit dem Algorithmus, den die beiden geschaffen haben, soll nun jede mögliche Melodie, die innerhalb einer Oktave gespielt werden kann, generiert worden sein. Diese haben sie in Form von Midi-Dateien auf einer Festplatte gespeichert, die Tonfolgen wurden sozusagen in Codes umgewandelt.
Herausgekommen sind 68,7 Milliarden Tonfolgen und Melodien. Der Algorithmus soll dafür sechs Tage gebraucht haben, was einer Geschwindigkeit von 300 000 Tonfolgen pro Sekunde entspräche.
Ende der Urheberrechtsprozesse?
Die Daten, also rund 68 Milliarden Tonfolgen und auch den Algorithmus, haben die beiden Programmierer auf ihrer Webseite rechtefrei im Netz veröffentlicht. Folglich könnte nun jeder Musiker, Künstler und Komponist auf jede erdenkliche Tonfolge bzw. Melodie zurückgreifen.
Bisher handelt es sich bei dem Gedanken nur um eine Idee, fraglich bleibt noch, ob sich dies vor Gericht auch bestätigen wird und die Daten im Prozess als Beweis verwendet werden können.
Bekannte urheberrechtlich relevante Prozesse innerhalb der Musikbranche
George Harrisons Song „My Sweet Lord“ (1970) gegen The Chiffons
Marvin Gayes Song „Let’s Get It On“ (1973) gegen Ed Sheeran
Tom Pettys Song „I Won’t Back Down“ (2000) gegen Sam Smith
Kraftwerks Song „Metall auf Metall“ (1977) gegen Moses Pelham
Flames Song „Joyful Noise“ (2008) gegen Katy Perry