Herausforderung Urheberrecht – Mehr Freiheit für Komponisten?

12. März 2020
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Auf einer Tastatur liegt ein Hammer und eine Paar Kopfhörer Urheberrechtliche Prozesse sind in der Musikbranche eine teure Angelegenheit. Doch dem könnte jetzt Abhilfe geschaffen werden. Zwei amerikanische Programmierer haben mit Hilfe eines Algorithmus eine Datenbank erstellt, die es Künstlern, Musikern und Komponisten ermöglichen könnte, den Weg vor das Gericht zu vermeiden.

Rechtlich: Urheberrecht in der Musik

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählt in § 2 explizit die „Werke der Musik“ als geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst auf, wenn es sich bei diesen um eine persönliche-geistige Schöpfung handelt, das heißt, dass sowohl Musik, als auch Noten, Tonfolgen, Melodien und Liedtexte automatisch geschützt sind.

In der Musikbranche sind vor allem die einzelnen Teile eines Werkes urheberrechtlich interessant. Auch diese sind vom urheberrechtlichen Schutz umfasst, allerdings muss unterschieden werden, ob es sich um eine triviale Tonfolge oder um eine kreative Leistung handelt. Besonderes Merkmal ist der Wiedererkennungswert.


Neuerung

Die beiden Programmierer Damien Riehl und Noah Rubin sind auch Musiker und haben unglaubliches geschaffen. Musik soll die am einfachsten berechenbare Kunstform sein, da sie insgesamt mit zwölf Tönen mathematisch aufgebaut ist. Mit dem Algorithmus, den die beiden geschaffen haben, soll nun jede mögliche Melodie, die innerhalb einer Oktave gespielt werden kann, generiert worden sein. Diese haben sie in Form von Midi-Dateien auf einer Festplatte gespeichert, die Tonfolgen wurden sozusagen in Codes umgewandelt.

Herausgekommen sind 68,7 Milliarden Tonfolgen und Melodien. Der Algorithmus soll dafür sechs Tage gebraucht haben, was einer Geschwindigkeit von 300 000 Tonfolgen pro Sekunde entspräche.

Ende der Urheberrechtsprozesse?

Die Daten, also rund 68 Milliarden Tonfolgen und auch den Algorithmus, haben die beiden Programmierer auf ihrer Webseite rechtefrei im Netz veröffentlicht. Folglich könnte nun jeder Musiker, Künstler und Komponist auf jede erdenkliche Tonfolge bzw. Melodie zurückgreifen.

Bisher handelt es sich bei dem Gedanken nur um eine Idee, fraglich bleibt noch, ob sich dies vor Gericht auch bestätigen wird und die Daten im Prozess als Beweis verwendet werden können.


Bekannte urheberrechtlich relevante Prozesse innerhalb der Musikbranche

 George Harrisons Song „My Sweet Lord“ (1970) gegen The Chiffons

Marvin Gayes Song „Let’s Get It On“ (1973) gegen Ed Sheeran

Tom Pettys Song „I Won’t Back Down“ (2000) gegen Sam Smith

Kraftwerks Song „Metall auf Metall“ (1977) gegen Moses Pelham

Flames Song „Joyful Noise“ (2008) gegen Katy Perry

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