Irreführende Werbung mit dem Titelblatt einer bereits eingestellten Fernsehzeitschrift
Vorausgegangen war dieser Irreführung, dass die Programmfernsehzeitschrift „TV Wissen“ ersatzlos eingestellt wurde. Der Herausgeber der Fernsehzeitschrift „TV direkt“ wollte sich das Wegfallen des Konkurrenten zu Nutze machen, indem er mit der entsprechenden Aufmachung einer Ausgabe seiner Zeitschrift den Eindruck erweckte, der Kunde erwerbe – wie sonst auch – die Zeitschrift „TV Wissen“. Erst auf der Innenseite erschien das übliche Titelblatt der „TVdirekt“ und der Leser wurde darüber aufgeklärt, dass er tatsächlich ein anderes als das tatsächlich gewollte Produkt erworben hat.
Die Zeitschrift „TVdirekt“ ist jedoch als kein gleichwertiges Produkt anzusehen, da sie ihr Hauptaugenmerk – anders als die „TV Wissen“ zuvor – gerade nicht auf die Vorstellung von Dokumentationen legt, sondern auf die von Spielfilmen. Erst nach dieser und zwei weiteren Kategorien erscheinen Dokumentationen in ihren Programmvorstellungen. Ebenso wenig kann bei einer derartigen Aufmachung von einer Empfehlung gesprochen werden, denn diese beinhalte für den Leser vor Erwerb eine Entscheidungs- und Abwägungsmöglichkeit. Ein solches Vorgehen wie im vorliegenden Fall stellt allerdings gerade keine Empfehlung, sondern schlicht eine Irreführung der Verbraucher dar.