Jan Böhmermann und der „Honig-Streit“

23. Juli 2024
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Zeitung mit Aufschrift Satire

Nachdem Satiriker Jan Böhmermann in der Werbung des Imkers Rico Heinzig eine Persönlichkeitsverletzung gesehen hatte, da sein Bildnis und Name für diese verwendet wurden, stellte sich nun auch das OLG Dresden, wie das LG Dresden zuvor, auf die Seite des Imkers. Die Werbung soll ein "Ereignis der Zeitgeschichte" darstellen und einen satirischen Charakter innehaben.

Seit einiger Zeit befindet sich Satiriker und Moderator des ZDF Magazin Royal Jan Böhmermann in einem Streit mit dem Imker Rico Heinzig. Ausgangspunkt ist, dass Heinzig Persönlichkeitsrechte Böhmermanns verletzt haben soll, indem er seinen Honig mit einer Abbildung und dem Namen Böhmermanns beworben hatte. Grund dafür ist, dass Böhmermann Heinzig, aufgrund von „Beewashing“- Vorwürfen, in seiner Sendung satirisch kritisierte. „Beewashing“ ist hierbei eine Art des sog. Greenwashings, welches irreführende Werbung beschreibt, um einem Produkt angebliche ökologische Vorzüge zuzuschreiben. In seiner Sendung nutzte Böhmermann Heinzig als Beispiel für Imker, welche Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben, womit diese dann ihre Produkte mit ihrem Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz bewerben.

Heinzig nutzte die Sendung und die Vorwürfe und bewarb seinen Honig kurzerhand mit Böhmermanns Namen und Abbildung. Zusätzlich fügte er den Satz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ dem Aufsteller hinzu. Böhmermann, welcher darin eine Persönlichkeitsverletzung sah, lies Heinzigs MyHoney GmbH eine Unterlassungsaufforderung zukommen und legte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach. Das OLG Dresden sieht in der Werbeaktion ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ mit satirischem Charakter. Der vorsitzende Richter Markus Schlüter begründet dies damit, dass durch Heinzigs Werbung insgesamt erst über das Thema des „Beewashings“ und zudem darüber, wie Werbung und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden dürfen, diskutiert werde. Zudem argumentierte Schlüter damit, dass Böhmermann in seiner Sendung auch ein Foto Heinzigs verwendet hatte.

Während sich Heinzig über die Entscheidung freut, sind weder Böhmermann noch dessen Anwalt bei dieser anwesend gewesen. Heinzig wünscht sich weiterhin, dass er und Böhmermann Frieden miteinander schließen können und lud diesen noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein. Gegen diese Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist kein Rechtsmittel mehr möglich, allerdings könnte Böhmermann ein Hauptsacheverfahren anstrengen.

1 Kommentar

  1. barbara bettina, 31. Juli 2024

    So süüüß, der „Kleine-Natur-Biene´rich(ter)“… Ich frage mich, wer den nächsten Stich macht?!

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