War Tipico zeitweise risikofrei nutzbar?
Umstritten ist konkret, ob Wettverträge eines bestimmten Zeitraums unwirksam und daher verlorene Wetteinsätze zurückgefordert werden können. Die Unwirksamkeit könnte dabei aus einer fehlenden deutschen Lizenz resultieren, wodurch ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB) vorliegen könnte. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Tipico während des relevanten Zeitraums bereits eine solche Lizenz beantragt hatte, welche nach Europarecht auch hätte erteilt werden müssen.
Während die Vorinstanzen den Wettvertrag daher als wirksamen Vertrag zwischen Wettanbieter und Kunden bewerteten, tendiert der BGH dazu, dass die Verträge unwirksam sind und somit ein Rückforderungsanspruch besteht. Dennoch wird entscheidend sein, wie der EuGH auf die Fragen des BGH reagieren wird.
Insbesondere bei einer Entscheidung zugunsten des Klägers wird das Urteil erhebliche Auswirkungen haben: Auf Klägerseite ist ein Ansturm von vergleichbaren Klagen zu erwarten; auf Beklagtenseite ein unberechenbarer Verlust.