War Tipico zeitweise risikofrei nutzbar?

05. August 2024
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Geldscheine aneinander gelegt zu einem Fragezeichen

Ob Tipico und ähnliche Sportwetten- und Glücksspielanbieter über einen längeren Zeitraum risikofrei genutzt werden konnten, weil die verlorenen Wetteinsätze zurückgefordert werden können, bleibt vorerst weiter offen. Grund dafür ist, dass der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entscheidende, europarechtliche Fragen vorgelegt hat. Das Verfahren vor dem BGH ist somit bis zu einer Beantwortung des EuGH ausgesetzt.

Umstritten ist konkret, ob Wettverträge eines bestimmten Zeitraums unwirksam und daher verlorene Wetteinsätze zurückgefordert werden können. Die Unwirksamkeit könnte dabei aus einer fehlenden deutschen Lizenz resultieren, wodurch ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB) vorliegen könnte. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Tipico während des relevanten Zeitraums bereits eine solche Lizenz beantragt hatte, welche nach Europarecht auch hätte erteilt werden müssen.

Während die Vorinstanzen den Wettvertrag daher als wirksamen Vertrag zwischen Wettanbieter und Kunden bewerteten, tendiert der BGH dazu, dass die Verträge unwirksam sind und somit ein Rückforderungsanspruch besteht. Dennoch wird entscheidend sein, wie der EuGH auf die Fragen des BGH reagieren wird.

Insbesondere bei einer Entscheidung zugunsten des Klägers wird das Urteil erhebliche Auswirkungen haben: Auf Klägerseite ist ein Ansturm von vergleichbaren Klagen zu erwarten; auf Beklagtenseite ein unberechenbarer Verlust.

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