Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass im Internet: Meldepflicht ans BKA?

03. Januar 2020
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Richterhammer mit Dokumenten und Händen im Hintergrund

Künftig sollen soziale Medien dazu verpflichtet sein sowohl Hetze, als auch Drohungen im Netz an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. In der Vergangenheit mussten solche Beiträge zwar gelöscht werden, unterlagen jedoch keiner Meldepflicht. Die Justizministerin - Christine Lambrecht - legte einen Gesetzesentwurf vor, der darauf abziele, ein bereits Ende Oktober beschlossenes Maßnahmepaket von der Bundesregierung zur effektiven Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, umzusetzen.

Hass im Netz: Christine Lambrecht (SPD-Politikerin) kündigte nunmehr an, stärker gegen Hasskriminalität im Netz vorzugehen. Davon umfasst seien sowohl eine sogenannte Meldepflicht für soziale Medien, als auch eine schärfere Bestrafung für Hass und Rechtsextremismus im sozialen Netz. Rund 77 % aller politisch motivierten Hassbeiträge im Internet hätten einen rechtsextremistischen Hintergrund. Es soll gerade vermieden werden, dass aus den Drohungen im Internet Taten folgen. So sei vor allem der Rechtsextremismus im Netz eines der größten Probleme und eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland.

Meldepflicht direkt an das BKA

 Volksverhetzende Inhalte, Morddrohungen und vieles mehr: Laut Gesetzesentwurf müssen künftig derartige Beiträge von den sozialen Medien an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. In der Vergangenheit war es bisher so, dass solche Beiträge lediglich gelöscht werden mussten. Dies ist allerdings nicht ausreichend: Denn um effektiv gegen Hetzer im sozialen Netz vorgehen zu können, muss nicht nur die IP-Adresse, sondern auch die Portnummer von den Plattformbetreibern an das BKA weitergegeben werden.

Bußgelder für Verletzung der Meldepflicht

 Plattformbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass der Meldepflicht auch ausreichend nachgekommen wird. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Nicht umfasst von der Meldepflicht seien außerdem bloße Beleidigungen. Betroffene, die Opfer einer Beleidigung sind, sollen selbst entscheiden, ob sie Anzeige erstatten und die Täter dadurch verfolgt werden.

Freiheitsstrafe für die Androhung von Straftaten

Laut Gesetzesentwurf begeht derjenige künftig eine Straftat, der anderen eine Körperverletzung im sozialen Netz androht. Dies galt bisher ausschließlich für Morddrohungen. Aber auch öffentliche Beleidigungen im Netz sollen härter bestraft werden. Dies hat den Hintergrund, dass ein Angriff via Social Media eine viel größere Reichweite hat, als beispielsweise eine persönliche face-to-face-Beleidigung. Auch die Schärfe und Aggressivität kann bei den Opfern wie psychische Gewalt wirken.

Es bleibt demnach abzuwarten, bis das Kabinett den Gesetzesentwurf beschlossen hat und sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen wird.

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