Kein Geld für die Darstellung auf den Euro-Scheinen

01. Juli 2022
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Verschiedene Euro-Scheine auf einem Haufen

Der Schöpfer der Europa-Grafik auf den Euro-Geldscheinen hat keinen Anspruch auf eine nachträgliche Vergütung in Höhe von rund fünf Millionen Euro. Zwar wurde sein Bild bei der Gestaltung der Banknoten verwendet, dieses aber dergestalt abgeändert, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden ist, so das Landgericht Frankfurt.

Das Bild

Bei der Darstellung des Mannes handelt es sich um eine Abbildung des europäischen Kontinents. Für diese Darstellung verwendete er verschiedene digitale Satellitenbilder und digitale Dateien, veränderte und bearbeitete diese, verschob grafisch Küstenlinien, Inseln und Fjorde und überarbeitete zudem Oberflächenstrukturen und Farben.

Nutzungsrechte

Mit dieser Darstellung gewann er den Wettbewerb um die Gestaltung der Euro-Banknoten. Für die Übertragung der Nutzungsrechte an eine europäische Institution und erhielt einen Geldbetrag in Höhe von 2.180 Euro. Im Nachhinein übertrug die europäische Institution die Nutzungsrechte an dem Bild an die Europäische Zentralbank (EZB). Diese druckte dann das Europa-Relief auf die Rückseiten der Euro-Banknoten.

Urheberrechtliche Nachforderung

Der Kartograf forderte nun eine urheberrechtliche Nachvergütung die 2,5 Millionen Euro sofort und weitere 100.000 Euro jährlich, also 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre. Das LG wies die Klage ab. Das Bild des Mannes ist lediglich ein Ausgangsprodukt für die Gestaltung der Euro-Banknote. Jedoch wurde dieses Bild derart stark überarbeitet und abgedruckt, dass  nun ein neues, selbstständiges Werk entstanden ist. Die Darstellung des Kartografen wurde somit gar nicht verwendet, so die Einschätzung des Landgerichts Frankfurt. Folglich ging der Kartograf mit seiner Forderung nun leer aus.

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