Unternehmen drohen höhere Geldbußen bei Verstößen gegen DSGVO
Der europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 12. Mai 2022 ein neues Modell zur Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Insbesondere große und umsatzstarke Unternehmen sollten daher in Zukunft bei diesem Thema etwas genauer hinsehen: denn gerade für sie drohen hohe Strafen.
Ziel des neuen Modells ist die Vereinheitlichung von Bußgeldern innerhalb der europäischen Union. Bislang war das Vorgehen hier je nach Mitgliedstaat unterschiedlich, was dazu führte, dass für denselben Verstoß ein Mitgliedstaat sehr hohe, und ein anderer sehr niedrige Geldbußen verhängen konnte – und das ohne ersichtlichen Grund.
Die Geldbußen wegen Verstößen gegen die DSGVO müssen in Zukunft schrittweise ermittelt werden. Zuerst muss geprüft werden, ob eine oder mehrere zu ahndende Verstöße vorliegen; denn jeder Verstoß muss einzeln bewertet werden. Nachdem der Bußgeldrahmen festgestellt wurde, muss die Behörde nun jeweils die Schwere des Verstoßes nach den Umständen im konkreten Einzelfall bewerten. Danach muss sie unter Berücksichtigung des Umsatzes des Unternehmens einen Betrag als Basis für die weiteren Berechnungen festlegen, der sowohl verhältnismäßig, als auch abschreckend ist. Dieser Betrag kann, falls erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen, dann noch erhöht oder herabgesetzt werden.
Als letzten Schritt muss die Behörde dann noch einmal abschließend prüfen, ob der festgesetzte Betrag auch wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Es wird deutlich, dass den europäischen Aufsichtsbehörden – innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmen – weiterhin Ermessensspielräume zustehen. Insgesamt stehen in Zukunft aber wohl trotzdem eher höhere Strafen an, als zuvor.
Vor allem in Mitgliedsaaten, in denen bislang eher niedrigere Bußen verhängt wurden, sind sehr wahrscheinlich Verschärfungen zu erwarten. Genauso bei großen und umsatzstarken Unternehmen.
Die EDSA-Leitlinien sind zwar bereits verbindlich, bis zum 27. Juni 2022 können aber noch Stellungnahmen abgegeben werden. Theoretisch sind also noch Anpassungen möglich.