Keine Gesichtserkennung im Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz
In einem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz soll nach neuesten Angaben keine Befugnis der Bundespolizei mehr enthalten sein, nach der diese ermächtigt wäre, an sicherheitsrelevanten Orten Software zur Gesichtserkennung einzusetzen.
Seehofer: „Keine ganz nebensächliche Angelegenheit“
Konkrete Gründe für den vorläufigen Verzicht auf eine Gesichtserkennungssoftware gab Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nicht an. Am Rande eines EU-Ministertreffens gab er an, dass er noch einige Fragen habe, welche er abklären möchte. Anschließend könne im parlamentarischen Raum entschieden werden, wie weiter mit der Sache umgegangen werde, so der Minister. Der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz wurde vergangenen Donnerstag den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet.
Gesichtserkennung stark umstritten
Die Reaktionen auf den überraschenden Sinneswandel Seehofers gehen dabei selbst in der großen Koalition stark auseinander. Mathias Middelberg (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, äußerte Unverständnis über die Neufassung: „Wir wollen daran festhalten: die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen.“. Grundlegenden datenschutzrechtlichen Bedenken entgegnete er mit dem Argument, dass es schließlich um die Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen gehe. Ute Vogt, Innenexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, dass man die Entscheidung Seehofers ausdrücklich begrüße. Die geplante Regelung im Bundespolizeigesetz hätte einem Überwachungsstaat Tür und Tor geöffnet, so Vogt, diesen wolle man in der SPD aber nicht. Auch die FDP-Bundestagsfraktion äußerte Zustimmung zu dem neuen Entwurf. So forderte der digitalpolitische Sprecher Manuel Höferlin (FDP) Horst Seehofer auf, „sich klar gegen flächendeckende intelligente Videoüberwachung und Gesichtserkennungssysteme in der Öffentlichkeit“ auszusprechen.
„Gesichtserkennung stellt weitreichenden Grundrechtseingriff dar“
Der Bundesbeauftrage für Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD), warnte vor einem Einsatz von Software zur Gesichtserkennung. Diese greife tief in die Grundrechte von uns allen ein, weshalb sie eine konkrete gesetzliche Legitimierung benötige. Eine solche sehe der SPD-Politiker derzeit jedoch nicht.
Der Gesetzesentwurf wird nun den anderen Ressorts des Bundestags vorgelegt. Somit bleibt vorerst nur abzuwarten, wie diese zu der Änderung Seehofers Stellung beziehen.